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Urteil Instandsetzungspflicht des Grundstückseigentümers für Anschluß im Beitrittsgebiet
Schlagworte
Instandsetzungspflicht des Grundstückseigentümers für Anschluß im Beitrittsgebiet
Leitsatz
Im Beitrittsgebiet sind nach dem Einigungsvertrag Grundstückseigentümer bis zur Übertragung des Eigentums auf die Wasserbetriebe für die Unterhaltung und Erneuerung des Hausanschlusses weiterhin verpflichtet. (Leitsatz der Redaktion)
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