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  1. BVerwG 3 B 127.06 - Vermögenszuordnungsrecht; Restitutionsantrag; Zuordnungsantrag; Antragsfrist; Ausschlußfrist
    Leitsatz: Ein Antrag, der ausschließlich auf die Zuordnung eines Vermögensgegen-standes als Verwaltungs- und Finanzvermögen gerichtet ist, wahrt nicht die Frist des § 7 Abs. 3 VZOG i. V. m. § 1 AnFrV für ein auf denselben Vermögensgegenstand gerichtetes Restitutionsbegehren.
    BVerwG
    12.07.2007
  2. BVerwG 9 C 5.06 - Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht; Zeugenvernehmung; rechtliches Gehör; Erschließungsanlage; Satzung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsorgan; anfängliche Unmöglichkeit; Nichtigkeit; erstmalige Herstellung; Fertigstellung; technisches Ausbauprogramm; örtliche Ausbaugepflogenheiten; maßgeblicher Zeitpunkt; Stichtag; Zeitraum; bautechnische Herstellung; Straßendecke; Straßenentwässerung; Straßenbeleuchtung; Zuständigkeit; Aufgabenverteilung; Schriftform; Provisorium; Eigeninitiative; Straßenfunktion; Anliegerstraße; Hauptverkehrsstraße; materielle Beweislast; Darlegungslast
    Leitsatz: 1. Für die Frage, ob im Beitrittsgebiet für eine Erschließungsanlage oder deren Teile Erschließungsbeiträge erhoben werden können, ist gemäß § 242Abs. 9 Satz 1 und 2 BauGB maßgeblich, ob sie irgendwann vor dem 3. Oktober 1990 einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertiggestellt worden sind. 2. Unter einem „technischen Ausbauprogramm" ist ein Plan zu verstehen, der Vorgaben zur bautechnischen Herstellung der Erschließungsanlage oder ihrer Teile enthält. Er muss in irgendeiner Form schriftlich niedergelegt worden sein; seine Existenz kann dann aber auch durch Zeugen bewiesen werden. Der Plan muss von einer nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zuständigen staatlichen Stelle stammen, von ihr gebilligt oder ihr sonst wie zuzurechnen sein. Dabei ist, soweit es um die Zeit der DDR geht, die Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen Stellen und den für die Planung und Bauausführung zuständigen Betrieben zu berücksichtigen. 3. „Örtliche Ausbaugepflogenheiten" sind das über einen längeren Zeitraum feststellbare Verhalten der Gemeinde bei der bautechnischen Herstellung von Erschließungsanlagen. Die bloße Hinnahme von Provisorien reicht nicht aus. Abzustellen ist grundsätzlich auf den gesamten Ort, bei größeren Städten ggf. auf Ortsbezirke, wenn sie für den Straßenbau zuständig waren. Unterschiede in der Funktion der betreffenden Straßen (z.B. als Anlieger- oder Hauptverkehrsstraße) können von Bedeutung sein. 4. Bei Nichterweislichkeit der Voraussetzungen des § 242 Abs. 9 Satz 1 und 2 BauGB liegt die materielle Beweislast grundsätzlich bei der Gemeinde.
    BVerwG
    11.07.2007
  3. BVerwG 3 B 133.06 - Klagebefugnis; subjektive Rechte; Rücknahme eines Verwaltungsakts
    Leitsatz: Die bloße Aufhebung eines den Zuordnungsanspruch eines anderen Prätendenten verneinenden Bescheids verletzt den Inhaber von Rechten an diesem Vermögenswert nicht in seinen Rechten ( § 42 Abs. 2 VwGO). Diese werden vielmehr erst durch eine abschließende Sachentscheidung über das Zuordnungsbegehren berührt (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24).
    BVerwG
    04.07.2007
  4. BVerwG 5 B 64.06 - Anwendungsbereich des DDR-Entschädigungsgesetzes (Gesetz zur Rege-lung in der Deutschen Demokratischen Republik nicht erfüllter Entschädi-gungs-an-sprüche aus Enteignung vom 10. Dezember 2003, BGBl. I S. 2471)
    Leitsatz: Das DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz bezieht sich lediglich auf Fälle einer gar nicht erst festgesetzten oder einer zwar festgesetzten, aber nicht ausgezahlten, nicht jedoch auf Fälle einer zu niedrig festgesetzten Entschädigung.
    BVerwG
    27.06.2007
  5. BVerwG 4 A 2004.05 - Luftrechtliche Planfeststellung; Fluglärm; Zumutbarkeit; Schutzvorkehrungen; Reichweite eines Übernahmeanspruchs; Wohngrundstück; Betriebsgrundstück; Entschädigung; Entschädigungsverfahren; Bindung der Entschädigungsbehörde; Enteignung
    Leitsatz: Wird einem durch Verkehrslärm (hier: Fluglärm) Betroffenen im Planfeststellungsbeschluss dem Grunde nach ein Anspruch auf Übernahme seines Wohngrundstücks nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG zugesprochen, ist über die Höhe der Übernahmeentschädigung im nachfolgenden Entschädigungsverfahren zu entscheiden. In diesem Verfahren sind die Rechtsgedanken des Enteignungsrechts heranzuziehen, soweit sich aus der Funktion des Übernahmeanspruchs, den Anspruch auf Schutzvorkehrungen zu ersetzen, nichts anderes ergibt. Nach den Grundsätzen des Enteignungsrechts richtet sich, ob der Eigentümer die Ausdehnung der Übernahme auf die mit seinem Wohngrundstück zusammenhängenden betrieblich genutzten Flächen sowie eine Entschädigung für betriebliche Folgeschäden verlangen kann. Der Planfeststellungsbeschluss darf die Geltendmachung dieser Ansprüche nicht mit Wirkung für das Entschädigungsverfahren ausschließen.
    BVerwG
    27.06.2007
  6. BVerwG 8 C 1.07 - Unlautere Machenschaften; Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz; Abriß; baufällige Gebäude; fehlende Neubebauungsabsicht; Grundstück unter staatlicher Verwaltung
    Leitsatz: Die Enteignung eines Grundstücks nach dem Aufbaugesetz der DDR zum Zweck des Abrisses von Gebäuden stellt keine unlautere Machenschaft dar, wenn die Gebäude der beabsichtigten Nutzung des Grundstücks (hier: Materialfreilager für Gewerbebetrieb) entgegenstanden und die sonstigen Enteignungsvorschriften eingehalten wurden.
    BVerwG
    21.06.2007
  7. BVerwG 8 C 8.06 - Halbjude; Mischling ersten Grades; Mischling zweiten Grades; Kollektivverfolgung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsvermutung; Nationalsozia-lis-mus; Jude; Beweislage; Erkenntnisstand; Erkenntnismittel; Beweismaß
    Leitsatz: In Zweifelsfällen, ob jemand zum Personenkreis der Kollektivverfolgten im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO gehörte, kommt es darauf an, ob nach den Erkenntnissen zur Zeit des Nationalsozialismus der Nachweis erbracht war, daß er Jude oder "Mischling ersten Grades" war, oder ob er, unabhängig davon, als solcher behandelt wurde. Neue Erkenntnisquellen aus heutiger Zeit können für den Nachweis nicht berücksichtigt werden.
    BVerwG
    21.06.2007
  8. BVerwG 8 C 9.06 - Schädigung; Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Restitutionsausschuß; Gleichheitssatz; Enteignung; Durchgriff
    Leitsatz: Der Ausschluß der Restitution nach § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG (im Anschluß an das Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 -).
    BVerwG
    21.06.2007
  9. BVerwG 3 C 11.06 - Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung; Erledigung; Vermögenszuordnung; Zuordnungsbescheid; gesetzlicher Eigentumserwerb; Offenkundigkeit eines Eigentumserwerbs; Überbau; Überbaufläche; Antragsfrist; Frist für Zuordnungsantrag; Bahnvermögen; Widmung; Widmungsvermögen
    Leitsatz: 1. Ändert die Behörde ihren Zuordnungsbescheid während des Rechtsstreits und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von einem Dritten angefochten wird. 2. Ist im Beitrittsgebiet ein Gebäude weit überwiegend auf einem "Stammgrundstück" und zu einem geringen Teil auf einem "Überbaugrundstück" errichtet, und gehörte das "Stammgrundstück" am 3. Oktober 1990 zweifelsfrei zum Sondervermögen Deutsche Post, so fiel auch die Überbaufläche nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV ins Postvermögen.
    BVerwG
    21.06.2007
  10. BVerwG 3 C 24.06 - Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht auffindbarer Miterbe; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentum; herrenloses Eigentum; öffentliches Aufgebot; Aufgebotsverfahren; Ausschluß; Ausschlußbescheid; Eigentum; Erbrecht; Enteignung; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Entschädigungsfonds; Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG.
    Leitsatz: § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 2 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz über die Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2624) in der Fassung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes vom 10. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2471) ist, soweit davon Rechte einzelner nicht auffindbarer Miterben betroffen sind, nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar.
    BVerwG
    21.06.2007