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Urteil Restitution einer Grundschuld
Schlagworte
Restitution einer Grundschuld; Restitutionsausschlußgrund
Leitsatz
Die Restitution eines Grundpfandrechts ist nicht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG wegen rechtlicher Unmöglichkeit ausgeschlossen gewesen, weil es nur an einem Flurstück eingetragen war, das zusammen mit einem weiteren Flurstück zu einem Gesamtgrundstück desselben Eigentümers zusammengefaßt worden ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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