Urteil Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns bei Weiterveräußerung eines vom Berechtigten nach dem SachenRBerG zum reduzierten Kaufpreis erworbenen Grundstücks
Schlagworte
Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns bei Weiterveräußerung eines vom Berechtigten nach dem SachenRBerG zum reduzierten Kaufpreis erworbenen Grundstücks; einkommenssteuerrechtliche Bewertung von Rechtsposition nach dem SachenRBerG; Anschaffungskosten
Nichtamtlicher Leitsatz
Erwerben Berechtigte nach dem SachenRBerG ein Grundstück zum reduzierten Kaufpreis und veräußern es anschließend innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG weiter, so bleibt bei Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns nach § 23 EStG unberücksichtigt, dass beim Ankauf die Rechtsposition nach dem SachenRBerG verwendet wurde. Die Rechtspositionen nach SachenRBerG sind einkommensteuerlich insbesondere weder als echte noch als fiktive Anschaffungskosten (z.B. in Höhe des hälftigen Verkehrswerts gem. § 68 Abs. 1 SachenRBerG) zu berücksichtigen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?