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Urteil Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns bei Weiterveräußerung eines vom Berechtigten nach dem SachenRBerG zum reduzierten Kaufpreis erworbenen Grundstücks


Schlagworte

Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns bei Weiterveräußerung eines vom Berechtigten nach dem SachenRBerG zum reduzierten Kaufpreis erworbenen Grundstücks; einkommenssteuerrechtliche Bewertung von Rechtsposition nach dem SachenRBerG; Anschaffungskosten

Nichtamtlicher Leitsatz

Erwerben Berechtigte nach dem SachenRBerG ein Grundstück zum reduzierten Kaufpreis und veräußern es anschließend innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG weiter, so bleibt bei Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns nach § 23 EStG unberücksichtigt, dass beim Ankauf die Rechtsposition nach dem SachenRBerG verwendet wurde. Die Rechtspositionen nach SachenRBerG sind einkommensteuerlich insbesondere weder als echte noch als fiktive Anschaffungskosten (z.B. in Höhe des hälftigen Verkehrswerts gem. § 68 Abs. 1 SachenRBerG) zu berücksichtigen.

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