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Urteil Leistungen für Unterkunft nur für Wohnungen mit einfacher Ausstattung und in einfacher Wohnlage
Schlagworte
Leistungen für Unterkunft nur für Wohnungen mit einfacher Ausstattung und in einfacher Wohnlage; Berliner AV-Wohnen
Leitsätze
1. Die AV-Wohnen vom 7. Juni 2005 gibt auch unter Berücksichtigung des Berliner Mietspiegel 2007 die Werte für angemessenen Wohnraum wieder.
2. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II haben grundsätzlich nur Anspruch auf Übernahme von Mieten in einfacher Wohnlage des Berliner Mietspiegels 2007.
(Leitsätze der Einsenderin)
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