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Urteil Gespaltene Beitragspflicht
Schlagworte
Gespaltene Beitragspflicht
Leitsatz
Den Anforderungen an die Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit weiterer neben die Einlagepflicht tretender Beitragslasten (sog. „gespaltene Beitragspflicht") trägt eine Vertragsgestaltung Rechnung, nach der sich aus dem Gesellschaftsvertrag i.V.m. der zugehörigen Beitrittserklärung die maximale Höhe (hier: durch Angabe eines „Netto- Gesamtaufwands") der den Gesellschafter treffenden Beitragspflicht ergibt (Bestätigung Sen. Urt. v. 5. November 2007 - II ZR 230/06, ZIP 2007, 2413 ff.).
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