Urteil Wertausgleichszuschlag bei unechter Wohnungsteilung
Schlagworte
Wertausgleichszuschlag bei unechter Wohnungsteilung; Mietpreisbindung; Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Wertausgleichszuschlag; Modernisierungsmaßnahmen; Rechnungsunterlagen; Nichtvorlegen; Mitteilungspflicht des Vermieters; Teilung einer Wohnung; Wohn
Leitsätze
1) Bei der Teilung einer Wohnung ist der bessere Wohnwert eines Teiles auch dann durch einen Zuschlag zur Miete auszugleichen, wenn die beiden neuen Wohnungsteile nicht in sich abgeschlossen sind.
2) Ein Wertverbesserungszuschlag kann nicht anerkannt werden, wenn der Vermieter seine Mitteilungspflicht bei der Sachverhaltsermittlung verletzt, indem er die Rechnungsunterlagen über seine Modernisierungsmaßnahmen nicht vorlegt.
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