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  1. 10 C 227/88 - Berliner Mietspiegel; Mittelwert; ortsübliche Vergleichsmiete; Mieterhöhung; Orientierungshilfe; Darlegungslast; des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Fliesen; wohnwerterhöhendes Merkmal; Bad; Fliesen als wohnwerterhöhendes Merkmal; nicht beheizbar als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnräume; zweite Loggia als wohnwerterhöhendes Merkmal; zweiter Balkon als wohnwerterhöhendes Merkmal; Loggia; als wohnwerterhöhendes Merkmal; Balkon
    Leitsatz: Die eventuellen Ungereimtheiten führen nicht schlechthin zu einer völligen Unbrauchbarkeit des Berliner Mietspiegels zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete; sie sind vielmehr im Einzelfall zu berücksichtigen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    20.07.1988
  2. 12 C 340/88 - Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Berliner Mietspiegel/ortsübliche Vergleichsmiete; ortsübliche Vergleichsmiete/Berliner Mietspiegel; gerichtliches Erhöhungsverlangen/Darlegungslast
    Leitsatz: Die Darlegungspflicht des Vermieters in bezug auf die behauptete Ortsüblichkeit der verlangten Miete erweitert sich, wenn der Mieter die Ortsüblichkeit der verlangten Miete substantiiert bestreitet.
    AG Schöneberg
    19.07.1988
  3. 12 C 340/88 - Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/ortsübliche Vergleichsmiete; ortsübliche Vergleichsmiete/Berliner Mietspiegel; gerichtliches Erhöhungsverlangen/Darlegungslast
    Leitsatz: Die Darlegungspflicht des Vermieters in bezug auf die behauptete Ortsüblichkeit der verlangten Miete erweitert sich, wenn der Mieter die Ortsüblichkeit der verlangten Miete substantiiert bestreitet.
    AG Schöneberg
    19.07.1988
  4. 15 C 369/88 - Mieterhöhung/Beifügung des Mietspiegels; Mietzinserhöhung/Beifügung des Mietspiegels; Mieterhöhungsverlangen/Beifügung des Mietspiegels; Berliner Mietspiegel/Beifügung als Voraussetzung für Mieterhöhungsverlangen; Beifügung/des Berliner Mietspiegels bei Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel/Beifügung; Vergleichsmiete, ortsübliche/Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: Ein wirksames Mieterhöhungsverlangen nach § 2 GVW, 2 MHG, liegt nicht vor, wenn zur Begründung auf den Mietspiegel Bezug genommen, dieser aber nicht zumindest auszugsweise beigefügt wird.
    AG Schöneberg
    19.07.1988
  5. 15 C 369/88 - Mieterhöhung/Beifügung des Mietspiegels; Mietzinserhöhung/Beifügung des Mietspiegels; Mieterhöhungsverlangen/Beifügung des Mietspiegels; Berliner Mietspiegel/Beifügung als Voraussetzung für Mieterhöhungsverlangen; Beifügung/des Berliner Mietspie
    Leitsatz: Ein wirksames Mieterhöhungsverlangen nach § 2 GVW, 2 MHG, liegt nicht vor, wenn zur Begründung auf den Mietspiegel Bezug genommen, dieser aber nicht beigefügt wird.
    AG Schöneberg
    19.07.1988
  6. 20 C 151/88 - Modernisierungsankündigung; Isolierglasfenster/Bad und Küche; Modernisierungsankündigung/Inhalt; Modernisierungsankündigung/voraussichtliche Mieterhöhung; Modernisierungsankündigung/voraussichtliche Heizkosten; Mieterhöhung/voraussichtliche bei Modernisierungsankündigung; Wertverbesserung/Ankündigung; Ankündigung/Modernisierung; Ankündigung/Wertverbesserung; Ankündigung/Etagenheizung; Etagenheizungseinbau/Ankündigung; Steigeleitungen/Ankündigung der Verstärkung; Ankündigung/Steigeleitungsverstärkung
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an die Modernisierungsankündigung bei beabsichtigtem Einbau einer Etagenheizung und Verstärkung der Steigeleitungen für Strom und Wasser. 2. Die Angaben bezüglich der voraussichtlichen Mieterhöhung müssen auch die zu erwartenden Heizkosten umfassen.
    AG Wedding
    18.07.1988
  7. 15 C 167/88 - Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung - Bad und Wohnlage; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Ausstattungsstandard/Einordnungsmerkmal; Spanneneinordnungsmerkmal/Ausstattungsstandard; Küche/nicht beheizbar als wohnwertminderndes Merkmal; Immissionen/wohnwertminderndes Merkmal; Gegensprechanlage/wohnwerterhöhendes Merkmal; Kabelanschluß/wohnwerterhöhendes Merkmal; Balkonfläche/als Teil der Wohnfläche; Mieterbad/Spanneneinordnung; Wohnlage/Spanneneinordnung; Wohnanlage/Beeinträchtigung durch Geräusche, wohnwertminderndes Merkmal; Wohnanlage/Kabelanschluß ein wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnanlage/Gegensprechanlage als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnfläche/Balkon als Teil
    Leitsatz: 1. Für die richtige Einordnung in den Berliner Mietspiegel ist derjenige Ausstattungsstandard maßgebend, den der Vermieter zur Verfügung gestellt hat. 2. Zur Einordnung einer Wohnung innerhalb der Spanne des betreffenden Mietspiegelfeldes.
    AG Schöneberg
    14.07.1988
  8. 2 C 225/88 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung der Mieterhöhung; Mietspiegel; Rasterfeld
    Leitsatz: Verweist der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG auf den Mietspiegel, muß diese Bezugnahme so vorgenommen werden, daß der Mieter erkennen kann, in welcher Weise der Vermieter die Wohnung eingestuft hat (Angabe des Rasterfeldes).
    AG Spandau
    14.07.1988
  9. 11 C 193/88 - Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Gäste-WC/wohnwerterhöhendes Merkmal; Gasdurchlauferhitzer/wohnwerterhöhendes Merkmal; Doppelspüle/wohnwerterhöhendes Merkmal; BEWAG- Fernheizung/wohnwerterhöhendes Merkmal; Verkehrsverbindung/wohnwerterhöhendes Merkmal; Einkaufsmöglichkeit/wohnwerterhöhendes Merkmal; Grünanlage/wohnwerterhöhendes Merkmal
    Leitsatz: 1. Zur Bedeutung des Mittelwertes des Berliner Mietspiegels. 2. Der Hochmeisterplatz in Berlin 31 kann nicht als wohnwerterhöhendes Merkmal (Grünanlage) berücksichtigt werden.
    AG Charlottenburg
    13.07.1988
  10. 14 C 306/88 - Berücksichtigung berechtigter Interessen des Vermieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Wohnraummietverhältnis; Kündigung des Mietvertrages; Kündigungsschutz des Mieters; Wohnraumkündigungsschutz; Berechtigtes Interesse des Vermieters, Berücksichtigung; Kündigungsschreiben, maßgebend für berechtigte Interessen; Nachschieben von Gründen
    Leitsatz: Nachträgliche Kündigungsgründe können nicht zur Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung herangezogen werden, soweit es das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses betrifft.
    AG Charlottenburg
    12.07.1988