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  1. 13 C 363/88 - Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - Wohnumfeld; Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe; Warmwasser/Fehlen als wohnwertminderndes Merkmal; Buslinie/kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Einzelhandelsgeschäfte/kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Elektrosteigeleitung/verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnumfeld/Buslinie; Wohnumfeld/Einzelhandelsgeschäfte; Küche/fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnanlage/verstärkte Elektrosteigeleitung als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnräume/gut belichtet oder besonnt als wohnwerterhöhendes Merkmal
    Leitsatz: 1. Auch in einer einfachen Wohnlage liegt eine Wohnwertminderung vor, wenn Warmwasser nicht jederzeit sofort zur Verfügung steht, sondern erst durch Anheizen eines Ofens zubereitet werden muß. 2. Das Vorhandensein einer Buslinie vor dem Hause stellt verkehrsmäßig eine normale Anbindung in einer Großstadt dar. 3. Das Vorhandensein von Einzelhandelsgeschäften, welche im Umkreis von 5 Minuten zu Fuß zu erreichen sind, stellt keine gute, sondern eine normale Einkaufsmöglichkeit dar.
    AG Schöneberg
    07.08.1988
  2. 21 a C 301/88 - Berliner Mietspiegel, Entscheidungsgrundlage; Berliner Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete; ortsübliche Vergleichsmiete, Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten, Berliner Mietspiegel; Belichtung, schlechte als wohnwertminderndes Merkmal; Handwaschbecken, fehlendes als wohnwertminderndes Merkmal
    Leitsatz: Zur Einschätzung und zum Wert des Berliner Mietspiegels.
    AG Charlottenburg
    03.08.1988
  3. 13 C 352/88 - Klage auf künftige Räumung; Räumung/Klage auf künftige; künftige Räumung/Klage auf; Klage/auf künftige Räumung; Räumung/künftige
    Leitsatz: Eine Klage auf künftige Räumung von Wohnraum ist nur dann zulässig, wenn jedenfalls im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung die Widerspruchsfrist entweder abgelaufen ist, ohne daß die Mieter Widerspruch erhoben haben oder die Gründe zum Widerspruch dargelegt sind, so daß darüber entschieden werden kann.
    AG Charlottenburg
    02.08.1988
  4. 10 C 228/88 - Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhungsverlangen/Bezeichnung des Rasterfeldes; Rasterfeld/Bezeichnung für Mieterhöhungsverlangen nicht erforderlich; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast des Vermieters/bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Orientierungshilfe/zum Berliner Mietspiegel als Schätzungsgrundlage; Sachverständigengutachten/Berliner Mietspiegel; Schätzungsgrundlage/Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: 1. Für ein wirksames Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist es nicht erforderlich, daß der Vermieter das entsprechende Rasterfeld des Mietspiegels kennzeichnet. 2. Der Vermieter muß Abweichungen vom Mittelwert des Mietspiegelfeldes darlegen. 3. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann dem Berliner Mietspiegel und der dazugehörigen "Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung" entnommen werden.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    02.08.1988
  5. 2 C 282/88 - Mieterhöhung/Vermietermehrheit; Vermietermehrheit/Mieterhöhungsverlangen; Mehrheit von Vermietern/Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG, das nur einer von mehreren Vermietern im eigenen Namen stellt, ohne kenntlich zu machen, daß er zugleich in Vollmacht der anderen Vermieter handelt, ist unwirksam.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    29.07.1988
  6. 18 C 350/88 - Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - Wanne/Dusche; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Bad/Wanne zusätzliche Dusche als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wanne neben getrennter Dusche/wohnwerterhöhendes Merkmal; Dusche/getrennt neben Wanne als wohnwerterhöhendes Merkmal; Steigeleitung/verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Gegensprechanlage/als wohnwerterhöhendes Merkmal; Gemeinschaftsantenne/als wohnwerterhöhendes Merkmal; Verkehrsverbindungen/als wohnwerterhöhendes Merkmal; Grünanlage/als wohnwerterhöhendes Merkmal; Mietereinbauten/kein wohnwerterhöhendes Merkmal
    Leitsatz: Zur Anwendung des Berliner Mietspiegels und dessen Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung: Gruppe 1 (Bad/WC): Ein wohnwerterhöhendes Merkmal liegt vor, wenn neben der Wanne eine davon getrennte Dusche vorhanden ist.
    AG Schöneberg
    27.07.1988
  7. 9 C 276/88 - Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Balkon/werterhöhendes Merkmal; werterhöhendes Merkmal/Balkon; Lärmbelästigung/wohnwertminderndes Merkmal; gute Belichtung/wohnwerterhöhendes Merkmal; Spreenähe/wohnwerterhöhendes Merkmal
    Leitsatz: 1. Verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung, die über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels hinausgeht, muß er auf Bestreiten des Mieters die wohnwerterhöhenden Merkmale darlegen. 2. Ein 3,68 qm großer Balkon ist kein wohnwerterhöhendes Merkmal.
    AG Tiergarten
    27.07.1988
  8. 38 C 1606/88 - Eigenbedarf/Angabe des Kündigungsgrundes; Kündigung/Angabe des Grundes bei Eigenbedarf; Kündigungsgrund/schlagwortartige Bezeichnung; Eigenbedarf/Angabe des Kündigungsgrundes
    Leitsatz: Schlagwortartige Bezeichnungen des Kündigungsgrundes oder die schlichte Wiederholung des Gesetzestextes reichen für eine wirksame Kündigung nach § 564 b BGB nicht aus.
    AG Darmstadt
    26.07.1988
  9. 9 C 362/88 - Modernisierung/Abwehr durch einstweilige Verfügung; einstweilige Verfügung/zur Abwehr der Modernisierung; Unterlassungsanspruch des Mieters/gegen beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme; Mieter/Unterlassungsanspruch gegen beabsichtigte Modernisierung; Besitzstörung durch Vermieter, Modernisierungsarbeiten
    Leitsatz: Zur Frage, wann der Mieter sich mittels einstweiliger Verfügung gegen Modernisierungsmaßnahmen im Hause wehren kann.
    AG Neukölln
    26.07.1988
  10. 5 C 246/88 - Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe - beheiztes Treppenhaus -; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Wohnanlage, verstärkte Elektrosteigeleitung als wohnwerterhöhendes Merkmal; Elektrosteigeleitung, verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; beheiztes Treppenhaus, kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Wertverbesserungszuschlag, Bestandteil der Ausgangsmiete; Wohnanlage, Treppenhaus (beheiztes) kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Ausgangsmiete, Wertverbesserungszuschlag als Bestandteil; Modernisierungszuschlag, als Bestandteil der Ausgangsmiete (Mieterhöhung)
    Leitsatz: 1. Ein beheiztes Treppenhaus ist kein wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des § 2 MHG. 2. Auch Modernisierungen zählen als wohnwerterhöhendes Merkmal, selbst wenn für sie ein Wertverbesserungszuschlag gezahlt wird.
    AG Tiergarten
    25.07.1988