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  1. 64 T 156/88 - Länge der Räumungsfrist; Räumungsfrist, Bemessung; Wohnraum, Räumung von; Ersatzwohnung, Frist für Beschaffung
    Leitsatz: Zur Bemessung einer Räumungsfrist.
    LG Berlin
    02.09.1988
  2. 64 S 163/88 - Mietpreisgleitklausel; Mietpreisbindung, Neubau; Mieterhöhungserklärung, formunwirksame; Kostenmiete, gezahlte; Bereicherungsanspruch; Rückforderungsanspruch; Leistungsverweigerungsrecht
    Leitsatz: 1. Ergibt sich der Erhöhungsanspruch des Vermieters aus der vertraglichen Mietpreisgleitklausel, kann die Nichteinhaltung der Vorschrift des § 10 Abs. 1 WoBindG nur zu einem vorübergehenden, nämlich bis zur Abgabe einer den Erfordernissen des § 10 Abs. 1 WoBindG entsprechenden Erhöhungserklärung bestehenden Leistungsverweigerungsrecht führen, aber nicht dazu, daß der Vermieter mit seinem Erhöhungsverlangen ausgeschlossen ist. 2. Macht der Mieter in einem so gelagerten Fall von dem Leistungsverweigerungsrecht keinen Gebrauch, sondern zahlt den Erhöhungsbetrag - gleichgültig ob mit oder ohne Vorbehalt -, so steht ihm ein Bereicherungsanspruch (Rückforderung) nicht zu.
    LG Berlin
    30.08.1988
  3. 64 S 163/88 - Mietpreisgleitklausel; Mietpreisbindung, Neubau; Mieterhöhungserklärung, formunwirksame; Kostenmiete, gezahlte; Bereicherungsanspruch; Rückforderungsanspruch; Leistungsverweigerungsrecht
    Leitsatz: 1. Ergibt sich der Erhöhungsanspruch des Vermieters aus der vertraglichen Mietpreisgleitklausel, kann die Nichteinhaltung der Vorschrift des § 10 Abs. 1 WoBindG nur zu einem vorübergehenden, nämlich bis zur Abgabe einer den Erfordernissen des § 10 Abs. 1 WoBindG entsprechenden Erhöhungserklärung bestehenden Leistungsverweigerungsrecht führen, aber nicht dazu, daß der Vermieter mit seinem Erhöhungsverlangen ausgeschlossen ist. 2. Macht der Mieter in einem so gelagerten Fall von dem Leistungsverweigerungsrecht keinen Gebrauch, sondern zahlt den Erhöhungsbetrag - gleichgültig ob mit oder ohne Vorbehalt -, so steht ihm ein Bereicherungsanspruch (Rückforderung) nicht zu.
    LG Berlin
    30.08.1988
  4. 62 S 157/88 - Kündigung durch Klageschrift; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschreiben, Klageschrift; Kündigung, Prozeßvollmacht; Klageschrift, Kündigung; Prozeßvollmacht, Kündigung
    Leitsatz: Eine in der Klageschrift (Räumung und Herausgabe einer Wohnung) ausgesprochene fristlose Kündigung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 564 a Abs. 1 BGB. Die Prozeßvollmacht ermächtigt den Rechtsanwalt auch zum Ausspruch einer Kündigung des Mietverhältnisses.
    LG Berlin
    29.08.1988
  5. 29 S 2/88 - Vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag; Mieterhältnis, unbefristetes, Beendigung des Mietverhältnisses, Nachmieterbenennung, Entlassung aus dem Mietvertrag, vorzeitige, Treu und Glauben, Studenten als zumutbare Nachmieter, Nachmieter, Studenten, Zumutbarkeit eines Nachmieters
    Leitsatz: 1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter verpflichtet ist, einen Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen. 2. Bezüglich der Unzumutbarkeit genannter Nachmieter trägt der Vermieter die Beweislast. 3. Zum Umfang und zur Schlechterfüllung von Schönheitsreparaturen.
    LG Berlin
    19.08.1988
  6. 29 S 2/88 - Vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag; Mietverhältnis, unbefristetes; Beendigung des Mietverhältnisses; Nachmieterbenennung; Entlassung aus dem Mietvertrag, vorzeitige; Treu und Glauben; Studenten als zumutbare Nachmieter; Nachmieter, Studenten; Zumutbarkeit eines Nachmieters
    Leitsatz: 1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter verpflichtet ist, einen Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen. 2. Bezüglich der Unzumutbarkeit genannter Nachmieter trägt der Vermieter die Beweislast.
    LG Berlin
    19.08.1988
  7. 29 S 2/88 - Schönheitsreparaturen, Schlechterfüllung; Positive Vertragsverletzung; Instandhaltungspflicht; Schadensersatz wegen Nichterfüllug; Schlechtausführung von Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Zum Umfang und zur Schlechterfüllung von Schönheitsreparaturen.
    LG Berlin
    19.08.1988
  8. 29 S 3/88 - Anspruch auf Mieterhöhung ist nicht abtretbar; Mietzinserhöhung, Mieterhöhungsverlangen, Mieterhöhungsanspruch, Abtretbarkeit, Abtretung, Ausschluß, Vermieterrechte, Abtretbarkeit, Vermieterstellung, Übertragbarkeit, Prozeßstandschaft
    Leitsatz: Bei dem Erhöhungsverlangen gemäß § 2 MHG handelt es sich um ein unabtretbares Nebenrecht; deshalb ist auch für eine gewillkürte Prozeßstandschaft bei der Geltendmachung eines fremden Rechts aus § 2 MHG kein Raum.
    LG Berlin
    19.08.1988
  9. 29 S 3/88 - Anspruch auf Mieterhöhung, Unabtretbarkeit; Mietzinserhöhung, Unabtretbarkeit; Mietzinserhöhungsverlangen, Unabtretbarkeit; Mieterhöhungsanspruch, Abtretbarkeit; Abtretung, Ausschluß; Unabtretbarkeit, Mieterhöhung; Vermieterrechte, Abtretbarkeit; Vermieterstellung, Übertragbarkeit; Prozeßstandschaft
    Leitsatz: Bei dem Erhöhungsverlangen gemäß § 2 MHG handelt es sich um ein unabtretbares Nebenrecht; deshalb ist auch für eine gewillkürte Prozeßstandschaft bei der Geltendmachung eines fremden Rechts aus § 2 MHG kein Raum.
    LG Berlin
    19.08.1988
  10. 61 S 16/88 - Kein Verzug des Mieters bei Fehlbuchung durch das Geldinstitut des Vermieters
    Leitsatz: Hat der Mieter den Mietzins ordnungsgemäß an die vertraglich vereinbarte Zahlstelle (hier Postgiroamt) des Vermieters überwiesen und schreibt diese den überwiesenen Betrag dem Konto eines Dritten gut, so kann diese Miete nicht zur Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs herangezogen werden.
    LG Berlin
    18.08.1988