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Urteil Anspruch auf Mieterhöhung, Unabtretbarkeit
Schlagworte
Anspruch auf Mieterhöhung, Unabtretbarkeit; Mietzinserhöhung, Unabtretbarkeit; Mietzinserhöhungsverlangen, Unabtretbarkeit; Mieterhöhungsanspruch, Abtretbarkeit; Abtretung, Ausschluß; Unabtretbarkeit, Mieterhöhung; Vermieterrechte, Abtretbarkeit; Vermieterstellung, Übertragbarkeit; Prozeßstandschaft
Leitsatz
Bei dem Erhöhungsverlangen gemäß § 2 MHG handelt es sich um ein unabtretbares Nebenrecht; deshalb ist auch für eine gewillkürte Prozeßstandschaft bei der Geltendmachung eines fremden Rechts aus § 2 MHG kein Raum.
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