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  1. 1 UH 1/1988 (a) - Heizkostenabrechnung; Fernwärme/öffentlich geförderter Wohnungsbau; Öffentlich geförderter Wohnungsbau; Fernheizwerk; Bau mit öffentlichen Mitteln; öffentliche Mittel; zweckwidrige Verwendung; Mietnebenkosten; Fernwärme; Abrechnung; Wärmelieferun
    Leitsatz: Der Vermieter öffentlich geförderter Sozialwohnungen, der für die Gesamtherstellungskosten einer Wohnanlage und Wirtschaftseinheit bewilligte öffentliche Mittel teilweise für den Bau eines nicht zu dieser Wirtschaftseinheit gehörenden Fernheizwerks verwandt hat, ist dennoch grundsätzlich berechtigt, die Kosten der Wärmelieferung mit Grund- und Arbeitspreis nach § 22 der Neubaumietenverordnung (für die Heizperioden zwischen 1980/81 und 1984/85 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.7.1979) auf die Mieter umzulegen. Dies gilt nicht in Fällen mißbräuchlicher Umgehung mietpreisrechtlicher Vorschriften zum Nachteil der Mieter.
    LG Bremen
    21.09.1988
  2. 1 UH 1/1988 (a) - Heizkostenabrechnung, Fernwärme/öffentlich geförderter Wohnungsbau; Öffentlich geförderter Wohnungsbau, Fernheizwerk, Bau mit öffentlichen Mitteln, öffentliche Mittel, zweckwidrige Verwendung, Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, Fernwärme, Abrechnung, Wärmelieferung, Kosten der
    Leitsatz: Der Vermieter öffentlich geförderter Sozialwohnungen, der für die Gesamtherstellungskosten einer Wohnanlage und Wirtschaftseinheit bewilligte öffentliche Mittel teilweise für den Bau eines nicht zu dieser Wirtschaftseinheit gehörenden Fernheizwerks verwandt hat, ist dennoch grundsätzlich berechtigt, die Kosten der Wärmelieferung mit Grund- und Arbeitspreis nach § 22 der Neubaumietenverordnung (für die Heizperioden zwischen 1980/81 und 1984/85 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.7.1979) auf die Mieter umzulegen. Dies gilt nicht in Fällen mißbräuchlicher Umgehung mietpreisrechtlicher Vorschriften zum Nachteil der Mieter.
    LG Bremen
    21.09.1988
  3. 61 T 166/88 - Räumungsfrist bei Zahlungsverzug; Räumungsurteil, Vollstreckung; Wohnraummiete; Räumungsfrist, Bemessung; fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Mietrückstand; Zahlungsrückstand
    Leitsatz: Auch bei angespannter Lage auf dem Wohnungsmarkt allenfalls kurze Räumungsfrist bei Räumung wegen Zahlungsverzuges.
    LG Berlin
    20.09.1988
  4. 61 S 48/88 - Kündigung wegen Zahlungsverzuges, Heilung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung/Zahlungsverzug; fristgemäße Kündigung/Zahlungsverzug; Zahlungsverzug/Kündigung; Schonfrist/bei Kündigung wegen Zahlungsverzuges; schuldhafte Vertragsverletzung, Mietrückstand; Heilung der Kündigung
    Leitsatz: In analoger Anwendung des Rechtsgedankens in § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB wird auch eine auf Zahlungsverzug gestützte fristgemäße Kündigung nach § 564 b BGB durch rechtzeitige Zahlung des Mietrückstandes geheilt.
    LG Berlin
    18.09.1988
  5. 61 S 292/87 - Kellerraum als Wohnraum; Wohnraummietverhältnis; Einzelraum im Souterrain; Mieterschutz; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, berechtigtes Interesse
    Leitsatz: Haben die Mieter einer Wohnung nachträglich einen im Souterrain des Hauses belegenen Raum von einem anderen Vermieter zu Wohnzwecken gemietet, so kann das Mietverhältnis über diesen Raum nur gekündigt werden, wenn der Vermieter dieses Raumes ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
    LG Berlin
    15.09.1988
  6. 62 S 157/88 - Fristlose Kündigung/Störung des Hausfriedens; Beendigung des Mietverhältnisses; Fristlose Kündigung/Störung des Hausfriedens; Hausfrieden/Störung als Kündigungsgrund; Störung des Hausfriedens/Kündigungsgrund; Kündigung/fristlose wegen Störung des Hausfriedens; Abmahnung/Voraussetzung für Kündigung; Blumentopf/Wurf aus dem Fenster als Kündigungsgrund; Schuldhafte Vertragsverletzung
    Leitsatz: Wirft der Mieter einen Blumentopf aus dem Fenster auf die Straße, weil er sich von den an der Klingelanlage des Hauses spielenden Kindern eines Mitmieters gestört fühlt, so gibt dieses Verhalten dem Vermieter - ohne vorherige Abmahnung - das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses nach § 554 a BGB.
    LG Berlin
    11.09.1988
  7. 61 S 195/88 - Eigenbedarfskündigung - Begründung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsgrund, ausreichende Bezeichnung
    Leitsatz: Eine ausreichende Begründung der Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nicht gegeben, wenn der Vermieter im Kündigungsschreiben als Kündigungsgrund lediglich angegeben hat, daß er die Wohnung dringend für die eigene Nutzung benötige.
    LG Berlin
    08.09.1988
  8. 62 T 132/88 - Wert der Beschwer; Instandsetzungsklage
    Leitsatz: Zum Wert der Beschwer für die Zulässigkeit einer Berufung (hier: Instandsetzungsklage).
    LG Berlin
    08.09.1988
  9. 65 S 41/87 - Nutzlos gewordene Aufwendungen; Umweltfehler; Mangel der Mietsache; Sachmängelhaftung; Geruchsbelästigung; Immissionen, ortsübliche; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Aufwendungsersatz; Aufwednungen, nutzlos gewordene; Rentabilitätsvermutung
    Leitsatz: 1. Unter den mietrechtlichen Mängelbegriff fallen auch sogenannte Umweltfehler, und zwar auch dann, wenn es sich dabei um im Sinne von § 906 Abs. 2 BGB ortsübliche Immissionen handelt. 2. Der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (§ 538 Abs. 1 BGB) umfaßt den Ersatz nutzlos gewordener Aufwendungen nur dann, wenn die "Rentabilitätsvermutung" eingreift.
    LG Berlin
    06.09.1988
  10. 61 S 48/88 - Verzugszinsen nicht Teil des Mietzinses; Mietzinszahlung; Verzugszinsen; Beendigung des Mietverhältnisses; Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug; Zahlungsverzug, Zinsschaden; Zahlung mit Zweckbestimmung; Leistungsbestimmung
    Leitsatz: 1. Die infolge des Zahlungsverzuges entstandenen Verzugszinsen sind kein Mietzins im Sinne des § 554 Abs. 1 BGB. 2. Überweist der Mieter den rückständigen Mietzins vor Ablauf der sogenannten Schonfrist an den Vermieter mit der Zweckbestimmung "Miete", so ist dieser nicht befugt, den überwiesenen Betrag zunächst auf die angelaufenen Verzugszinsen zu verrechnen.
    LG Berlin
    05.09.1988