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Urteil Kündigung durch Klageschrift
Schlagworte
Kündigung durch Klageschrift; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschreiben, Klageschrift; Kündigung, Prozeßvollmacht; Klageschrift, Kündigung; Prozeßvollmacht, Kündigung
Leitsatz
Eine in der Klageschrift (Räumung und Herausgabe einer Wohnung) ausgesprochene fristlose Kündigung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 564 a Abs. 1 BGB. Die Prozeßvollmacht ermächtigt den Rechtsanwalt auch zum Ausspruch einer Kündigung des Mietverhältnisses.
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