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Urteil Kündigung wegen Zahlungsverzuges, Heilung
Schlagworte
Kündigung wegen Zahlungsverzuges, Heilung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung/Zahlungsverzug; fristgemäße Kündigung/Zahlungsverzug; Zahlungsverzug/Kündigung; Schonfrist/bei Kündigung wegen Zahlungsverzuges; schuldhafte Vertragsverletzung, Mietrückstand; Heilung der Kündigung
Leitsatz
In analoger Anwendung des Rechtsgedankens in § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB wird auch eine auf Zahlungsverzug gestützte fristgemäße Kündigung nach § 564 b BGB durch rechtzeitige Zahlung des Mietrückstandes geheilt.
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