Urteil Verzugszinsen nicht Teil des Mietzinses
Schlagworte
Verzugszinsen nicht Teil des Mietzinses; Mietzinszahlung; Verzugszinsen; Beendigung des Mietverhältnisses; Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug; Zahlungsverzug, Zinsschaden; Zahlung mit Zweckbestimmung; Leistungsbestimmung
Leitsatz
1. Die infolge des Zahlungsverzuges entstandenen Verzugszinsen sind kein Mietzins im Sinne des § 554 Abs. 1 BGB.
2. Überweist der Mieter den rückständigen Mietzins vor Ablauf der sogenannten Schonfrist an den Vermieter mit der Zweckbestimmung "Miete", so ist dieser nicht befugt, den überwiesenen Betrag zunächst auf die angelaufenen Verzugszinsen zu verrechnen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?