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Suchergebnis Urteilssuche (531 - 540 von 652)

  1. BVerwG 3 C 7.00 - Apothekengewinne
    Leitsatz: 1. Die Gewinne der staatlichen Apotheken im Beitrittsgebiet standen im letzten Quartal 1990 der Treuhandanstalt zu. 2. Die Rückforderung der an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlten Apothekengewinne des letzten Quartals 1990 verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben.
    BVerwG
    18.01.2001
  2. BVerwG 7 C 2.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Aubauenteignung; Teilenteignung; Verwirklichung des Enteignungszwecks
    Leitsatz: Die Teilenteignung eines unter staatlicher Verwaltung stehenden Grundstücks nach dem Aufbaugesetz ist als unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zu beurteilen, wenn der Zuschnitt der enteigneten Fläche so beschaffen ist, daß eine Verwirklichung des Enteignungszwecks von vornherein die Indienstnahme des Restgrundstücks unter dauerhaftem Ausschluß seiner Nutzung durch den Eigentümer voraussetzt (Einzelfall).
    BVerwG
    11.01.2001
  3. BVerwG 7 C 11.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Natur der Sache; Verlust der Bebaubarkeit
    Leitsatz: 1. Wird ein Grundstück selbst nicht unmittelbar zu Wohnzwecken genutzt, kann es nur dann in einen komplexen Wohnungsbau im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG einbezogen sein, wenn es mit seiner Nutzung funktional auf in der Umgebung errichtete Wohnungsbebauung bezogen ist. 2. Die Rückgabe eines Grundstücks kann gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG von der Natur der Sache her ausgeschlossen sein, wenn die Rückgabe die Aufteilung eines neu zugeschnittenen Grundstücks verlangt und infolge dieser Aufteilung das Grundstück seine bisherige Bebaubarkeit verliert.
    BVerwG
    11.01.2001
  4. BVerwG 7 C 10.00 - Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen; Anwartschaftsrecht an einem Grundstück als restitutionsfähiger Vermögenswert
    Leitsatz: 1. Die für die Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen erforderliche Beschwer ist zu verneinen, wenn er im vorinstanzlichen Verfahren zu Unrecht beigeladen wurde. 2. Ein Anwartschaftsrecht an einem Grundstück ist ein restitutionsfähiger Vermögenswert (wie Urteil vom 15. November 2000 - BVerw-G 8 C 26.99). 3. Das von einer Maßnahme im Sinne des § 1 VermG betroffene Anwartschaftsrecht ist als Vollrecht zurückzuübertragen, wenn das Grundstückseigentum keiner Schädigungsmaßnahme unterlag.
    BVerwG
    11.01.2001
  5. BVerwG 4 C 6.00 - Naturschutzrechtlicher Artenschutz kein absolutes Bebauungsverbot; Niststätten; Brutstätten; geschützte Tierarten
    Leitsatz: 1. Durch das Verbot des § 20 f Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG werden nicht allgemein die Lebensräume oder Lebensstätten wild lebender Tierarten der besonders geschützten Arten geschützt, sondern nur die ausdrücklich genannten Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten; insbesondere die Nahrungsreviere der Tiere fallen nicht unter das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot der Vorschrift. 2. Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) kann § 20 f Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (naturschutzrechtlicher Artenschutz) eine baurechtlich zulässige Bebauung einer Baulücke, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen ist, in de-nen heimische Vögel nisten und brüten, nicht schlechthin hindern. 3. Allerdings dürfen durch die Bebauung Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten nicht absichtlich beeinträchtigt werden; verboten sind gezielte Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, nicht dagegen Beeinträchtigungen, die sich als unausweichliche Konsequenz rechtmäßigen Handelns ergeben. 4. Die Baugenehmigungsbehörde hat gegebenenfalls die erforderlichen Anordnungen zu treffen, damit die geschützten Lebensstätten durch das Bauvorhaben nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.
    BVerwG
    11.01.2001
  6. OVG 2 SN 8.01 - Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; aufschiebende Wirkung; ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes; Sanierungsgebiet Spandau-Altstadt
    Leitsatz: Mit Rücksicht auf die gesetzgeberische Wertung, die dem in § 212 a Abs. 2 BauGB geregelten Ausschluß der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge zugrunde liegt, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabenforderung entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO nur dann gerechtfertigt, wenn bei summarischer Prüfung insoweit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durchgreifende rechtliche Bedenken bestehen.
    OVG Berlin
    04.12.2001
  7. OVG 2 N 15.01 - Werbeanlagen in allgemeinen Wohngebieten
    Leitsatz: 1. Die Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 1 BauO Bln, wonach u. a. in allgemeinen Wohngebieten Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung zulässig sind, ist nicht etwa deshalb zu beanstanden, weil nach § 11 Abs. 3 Satz 3 BauO Bln unter bestimmten Voraussetzungen auf öffentlichen Straßen und an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs auch andere Werbeanlagen zugelassen werden können. 2. Aus der Zulassung von Werbeanlagen am Stadtbahnviadukt kann zugunsten der Aufstellung einer Mega-Light-Werbeanlage in dem angrenzenden allgemeinen Wohngebiet nichts hergeleitet werden. 3. Zur Frage der Funktionslosigkeit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets im übergeleiteten Bebauungsplan.
    OVG Berlin
    27.11.2001
  8. OVG 2 N 27.01 - Rückbau einer überlangen Grenzgarage; Bauordnungsrecht; Abstandflächen; Längenüberschreitung; Anbaugestattung; Abweichen von der Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Ermessensausübung
    Leitsatz: 1. Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 3 BauO Bln, wonach in der offenen Bauweise für den Fall, daß auf dem Nachbarstück ein Gebäude an der Grenze vorhanden ist, gestattet oder verlangt werden kann, daß angebaut wird, gilt nur für solche Gebäude, die das Erfordernis einer Abstandfläche auslösen, und nicht für Grenzgaragen, die unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 12 Nr. 1 BauO Bln als Grenzbauten zulässig sind. 2. Die Befugnis zum Erlaß einer Beseitigungsanordnung nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauO Bln räumt der Behörde ein intendiertes Ermessen ein, das in der Regel ein Einschreiten fordert und rechtfertigt; aus längerer Untätigkeit der Behörde kann nicht ohne weiteres ein Ermessensfehler hergeleitet werden. 3. Wird bewußt abweichend von der erteilten Baugenehmigung ein Bauvorhaben errichtet, dann kann sich aus der Höhe der Rückbaukosten in der Regel nicht eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Erlaß der Beseitigungsanordnung ergeben, wenn auf andere Weise rechtmäßige Zustände nicht hergestellt werden können.
    OVG Berlin
    27.11.2001
  9. OVG 2 N 23.01 - Großflächige Werbetafeln nicht vergleichbar mit Litfaßsäulen; Bauordnungsrecht; Verunstaltung; Industriearchitektur; begrünter Vorgartenbereich; Anbringungsort
    Leitsatz: 1. Die Werbung mit großflächigen Werbetafeln für wechselnden Plakatanschlag ist nicht vergleichbar mit der überwiegend andersartigen Werbung an herkömmlichen Litfaßsäulen. 2. Zur Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes und des Anbringungsortes durch vier großflächige Werbetafeln an einem Gitterzaun vor einem begrünten Vorgarten eines Industriegebäudes.
    OVG Berlin
    19.11.2001
  10. 8 D 84/00.G - Bodenordnungsverfahren; Baulichkeiteneigentum; Antragsbefugnis für Nebengebäude; Nebengebäude
    Leitsatz: "Baulichkeiteneigentum" nach § 296 ZGB begründet keine Antragsbefugnis zur Einleitung des Bodenordnungsverfahrens nach § 64 LwAnpG (im Anschluß an BGH, RdL 1994, 26 f.). Die Antragsbefugnis kann für Nebengebäude auch nicht aus einer entsprechenden Anwendung von § 5 Abs. 2 S. 2 SachenRBerG hergeleitet werden.
    OVG Brandenburg
    08.11.2001