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Suchergebnis Urteilssuche (521 - 530 von 652)
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BVerwG 3 B 154.00 - verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Neubauernstelle; Enteignungsbegiff; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsexzess; unlautere MachenschaftenLeitsatz: Zur Frage der Zuordnung von exzessiven Verwaltungsakten zur Besatzungshoheit.BVerwG08.03.2001
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BVerwG 8 C 32.99 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsartänderung; erheblicher baulicher Aufwand; TeilflächenabtrennungLeitsatz: Die Rückübertragung eines unter erheblichem baulichen Aufwand umgenutzten Grundstücks ist auch dann gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG ausgeschlossen, wenn die verfügungsberechtigte Gemeinde in der Nähe des streitigen Grundstücks ein anderes, ohne weiteres verfügbares und für die Nutzungsart grundsätzlich geeignetes Grundstück besitzt. Der Restitutionsausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG erfaßt selbständig nutzbare Teilflächen eines Grundstücks nicht, wenn diese Teilflächen ohne Beeinträchtigung der konkreten, im öffentlichen Interesse liegenden Nutzung abgetrennt werden können (im Anschluß an Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1 = ZOV 1996, 141).BVerwG28.02.2001
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BVerwG 8 C 3.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Unredlichkeit; Überversorgung mit WohnraumLeitsatz: 1. Ob greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für die Unredlichkeit des Erwerbs vorliegen, ist nur zu prüfen, wenn Tatsachen, die für die Beurteilung der Redlichkeit (§ 4 Abs. 3 VermG) erheblich sind, trotz Ausschöpfens aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht abschließend aufklärbar sind. 2. Die Überversorgung mit Wohnraum stellte keine gesellschaftlich effektive Nutzung im Sinne der Grundstücksverkehrsverordnung dar.BVerwG28.02.2001
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BVerwG 8 C 10.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Unredlicher Erwerb; BeweislastentscheidungLeitsatz: Eine materielle Beweislastentscheidung ist nur zu treffen, wenn Tatsachen, die für die Beurteilung der Redlichkeit (§ 4 Abs. 3 VermG) erheblich sind, trotz Ausschöpfens aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten (§ 86 Abs. 1 VwHO) nicht abschließend aufklärbar sind. Gelangt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, daß die redlichkeitsbegründenden Tatsachen nicht erwiesen sind, muß es prüfen, ob die Grundannahme der Redlichkeit des Erwerbs durch das Bestehen greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte, die zu vernünftigen, durch Tatsachen belegbaren, ernstzunehmenden Zweifeln an der Redlichkeit führen, erschüttert wird.BVerwG28.02.2001
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BVerwG 7 C 17.00 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; GewerberäumeLeitsatz: 1. Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG ist auch auf bebaute Grundstücke oder Gebäude anwendbar, die zu gewerblichen Zwecken vermietet waren. 2. Bei der Vermietung von Gewerberäumen kann nicht vermutet werden, daß nicht kostendeckende Mieten gezahlt wurden. Ebenso bedarf der konkreten Prüfung, ob die Überschuldung durch nicht kostendeckende Mieten verursacht worden war.BVerwG22.02.2001
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BVerwG 7 C 12.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; politische Verfolgung; Auflösung einer BeamtenvereinigungLeitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die von den Nationalsozialisten im Jahre 1933 veranlaßte Auflösung einer Beamtenvereinigung (hier: Deutscher Beamtenbund) als eine Maßnahme politischer Verfolgung im Sinne von § 1 Abs. 6 des Vermögensgesetzes angesehen werden kann.BVerwG22.02.2001
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BVerwG 7 C 93.99 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; politische Verfolgung; GleichschaltungLeitsatz: Entsprachen die Besetzung von Leitungspositionen eines berufsständischen Verbandes mit Nationalsozialisten und dessen anschließende Auflösung dem Willen der Mehrheit seiner Mitglieder, handelt es sich nicht um politische Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG, sondern um eine "von innen" vorweggenommene "Gleichschaltung" mit dem Nationalsozialismus.BVerwG22.02.2001
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BVerwG 8 B 241.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Redlicher Erwerb; Unredlichkeit; ÜberzeugungsgrundsatzLeitsatz: 1. Für eine nachvollziehbare Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) von der Rechtswidrigkeit eines Vorganges reicht es nicht aus, einen Rechtsverstoß anzunehmen, ohne zumindest das verletzte Recht zu benennen. 2. Ein Gericht kann sich ohne Kenntnis der im Zeitpunkt des Erwerbs in der DDR geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätze oder der ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis keine Überzeugung von der Unredlichkeit des Erwerbs im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG bilden.BVerwG13.02.2001
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BVerwG 8 C 12.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Vermögenswert; Apotheke; Entzug der Betriebsbefugnis; Ausreisefall; Rechtsnachfolger; ErbenLeitsatz: 1. Soweit der bisherige Inhaber eines nach der Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission zur Neuregelung des Apothekenwesens vom 22. Juni 1949 erloschenen Apothekenprivilegs die Apotheke als "Apotheke in Privatbesitz" weiterbetreiben konnte, war er nicht vollständig aus seinem Eigentum an dem Unternehmen verdrängt. Vielmehr stellte auch der fortgesetzte Apothekenbetrieb ein Unternehmen und damit einen Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG dar. 2. Beruhte der Entzug der Betriebsbefugnis für eine Apotheke in Privatbesitz auf der (illegalen) Übersiedlung des Apothekeninhabers in die Bundesrepublik, so liegt darin keine entschädigungslose Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG. 3. Eine Apotheke in Privatbesitz konnte unter der Geltung der Apothekenverordnung von 1949 nicht vererbt werden. Die Erben des Apothekers sind daher nicht Rechtsnachfolger im Sinne des § 6 Abs. 1 a, § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG.BVerwG24.01.2001
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BVerwG 8 B 258.00 - Anfechtungsbefugnis; Aufwendungsfestsetzung; Gemeinde als AusgangsbehördeLeitsatz: Eine Gemeinde, die im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis Ausgangsbehörde war, ist befugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), einen Bescheid anzufechten, mit dem der Betrag der von ihr gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wird.BVerwG22.01.2001