Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Aubauenteignung; Teilenteignung; Verwirklichung des Enteignungszwecks
Leitsatz
Die Teilenteignung eines unter staatlicher Verwaltung stehenden Grundstücks nach dem Aufbaugesetz ist als unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zu beurteilen, wenn der Zuschnitt der enteigneten Fläche so beschaffen ist, daß eine Verwirklichung des Enteignungszwecks von vornherein die Indienstnahme des Restgrundstücks unter dauerhaftem Ausschluß seiner Nutzung durch den Eigentümer voraussetzt (Einzelfall).
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