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I-24 U 186/10 - Fristlose Kündigung wegen geringer Feuchtigkeit; Zusammenfassung unterschiedlicher Minderungsquoten; Minderung; Willenserklärung; unerheblicher Mangel; MietmängelLeitsatz: Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit des Mietobjekts (hier geringe Feuchtigkeit) oder eine entsprechende Vorenthaltung gibt dem Mieter nicht das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Unterschiedliche Minderungen während eines mehrmonatigen Zeitraums lassen sich zu einer einheitlichen durchschnittlichen Minderungsquote zusammenfassen. Eine erst nach 21.00 Uhr per eMail oder Telefax eingegangene Willenserklärung (hier Annahme eines Vergleichsangebots) geht erst am folgenden Tag zu.OLG Düsseldorf19.07.2011
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I-24 U 218/10 - Bestimmbarkeit der Vertragspartei für Einhaltung der Schriftform ausreichend; GbR; Gemeinschaft; schadlose Falschbezeichnung bei formgebundenen Geschäften; Schriftform bei Personenmehrheit auf Mieterseite und VermieterseiteLeitsatz: 1. Die Bezeichnung des Vermieters als „Vorname Nachname Grundstücksgemeinschaft 1 (Gemeinschaft Duisburg)" im Mietvertrag ist hinreichend bestimmt und genügt der mietrechtlichen Schriftform ohne Rücksicht darauf, ob der Vermieter eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Gemeinschaft ist. 2. Zur Einhaltung der mietrechtlichen Schriftform gehört auch, dass die Vertragsurkunde von beiden Parteien unterzeichnet ist und, wenn die Urkunde im Falle einer Personenmehrheit nicht von allen Vermietern oder Mietern unterzeichnet ist, aus den vorhandenen Unterschriften deutlich wird, dass sie auch in Vertretung der nicht unterzeichnenden Vertragsparteien geleistet worden sind. 3. Der Grundsatz „falsa demonstratio non nocet" gilt auch für formgebundene Geschäfte.OLG Düsseldorf18.07.2011
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12 U 149/10 - Titellose Räumung; eigenmächtige Inbesitznahme einer Garage; verbotene Eigenmacht; Obhutspflicht für RäumungsgutLeitsatz: 1. Die vom BGH in seiner Entscheidung vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 - dargestellten Grundsätze sind auch auf die eigenmächtiger Inbesitznahme einer Garage durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel anwendbar. 2. Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer mit u. a. mit Reifen, Motor- und Getriebeteilen und Werkzeug vollgestellten Garage und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet. 3. Der Vermieter, der eine Garage in Abwesenheit des Mieters ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels durch verbotene Eigenmacht in Besitz nimmt, hat sich aufgrund der ihn treffenden Obhutspflicht nicht nur zu entlasten, soweit ihm die Herausgabe nachweislich vorhandener Gegenstände unmöglich wird oder nachweislich eine Verschlechterung an herauszugebenden Gegenständen eintritt. Er muss aufgrund seiner Obhutspflicht die Interessen des an einer eigenen Interessenwahrnehmung verhinderten Mieters auch dadurch wahren, dass er bei der Inbesitznahme ein aussagekräftiges Verzeichnis der geräumten Gegenstände aufstellt und deren Wert schätzen lässt. Kommt er dem nicht nach, hat er zu beweisen, in welchem Umfang Bestand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben des Mieters abweichen, soweit dessen Angaben plausibel sind.KG14.07.2011
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1 W 193/11 - GbR-Eintragung im GrundbuchLeitsatz: Für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch reicht es aus, wenn die Gesellschaft und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die Gesellschaft Handelnden erklären, dass sie die einzigen Gesellschafter seien. (Leitsatz der Redaktion)KG14.07.2011
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2 Ws 136/11 REHA - Prozesskostenhilfe für Rehabilitierungsverfahren bei Unterbringung in einem Kinder- und JugendheimLeitsatz: Da die mit der Unterbringung in Kinderheimen der DDR zusammenhängenden Fragen obergerichtlich noch nicht vollständig geklärt sind, ist einem Antragsteller bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für die strafrechtliche Rehabilitierung im Hinblick auf seine Unterbringung in einem Heim Prozesskostenhilfe zu gewähren. (Leitsatz der Redaktion)KG07.07.2011
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I-10 U 60/11 - Stundung, Insolvenzverfahren, MietansprücheLeitsatz: 1. Zu den Forderungen i.S.d. § 41 InsO zählen grundsätzlich auch gestundete Mietforderungen. 2. Hat der Vermieter vor Insolvenzeröffnung mit dem Schuldner vereinbart, dass die Miete für die Dauer seiner finanziellen Schwierigkeiten gestundet sei, kann sich hierauf auch der Insolvenzverwalter gegenüber den nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehenden Mietansprüchen berufen.OLG Düsseldorf28.06.2011
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I-7 U 54/10 - Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz bei Erweiterung des Tätigkeitsspektrums von Freiberuflern (hier: Erweiterung des Dienstleistungsangebots einer Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei um Rechtsanwaltsdienstleistungen); SortimentserweiterungLeitsatz: 1. Der vertragsimmanente Konkurrenzschutz ist grundsätzlich auf spätere Konkurrenzansiedlungen beschränkt. 2. Die Aufnahme anwaltlicher Tätigkeit einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaft durch eigene Anwälte stellt eine wesentliche Änderung ihres Geschäftsbereichs dar und eröffnet grundsätzlich den Anwendungsbereich des vertragsimmanenten Konkurrenzschutzes; dies gilt nicht, sofern der beeinträchtigte Mieter mit dem Konkurrenten zuvor als Außensozietät verbunden war. (Leitsätze der Redaktion)OLG Hamm28.06.2011
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2 Ws 351/09 REHA - Strafrechtliche Rehabilitierung; zwangsweise Unterbringung im Kinderheim; Indiz für politische VerfolgungLeitsatz: Ist der Betroffene unter Ausschaltung aufnahmebereiter, in der DDR lebender Verwandter in Kinderheimen untergebracht worden, ohne dass dafür anerkennenswerte erzieherische Gründe bestanden haben, so indiziert dies die politische Verfolgung. (Nichtamtlicher Leitsatz)KG16.06.2011
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I-10 U 148/10 - Mietnachfolger, rückwirkende Erhöhung der Miete, Wahl der Mietsicherheit, Wertsicherungsklausel, KostenmischentscheidungLeitsatz: 1. Tritt der Mietnachfolger durch dreiseitigen Vertrag in das bestehende Mietverhältnis ein, hat dieses grundsätzlich denselben Inhalt wie der Mietvertrag mit dem Vormieter. 2. Zur Frage, ob sich der Mietnachfolger in diesem Fall darauf berufen kann, eine vereinbarte rückwirkende Mietanpassung aufgrund einer im Ausgangsmietvertrag enthaltenen Wertsicherungsklausel sei ihm gegenüber ausgeschlossen. 3. Ist der Vermieter berechtigt, statt einer Bürgschaft als Mietsicherheit nach seiner Wahl auch die nichtverzinsliche Barzahlung des mit dem Mieter vereinbarten Sicherheitsbetrages zu verlangen, konzentriert sich das in Bezug auf die vereinbarte Mietsicherheit bestehende Schuldverhältnis gemäß § 263 Abs. 2 BGB auf die als Sicherungsmittel gewählte Bankbürgschaft, wenn er den Mieter statt zur Zahlung der Kautionssumme – hier - zur Vorlage einer ergänzenden Erklärung der bürgenden Bank, dass die Bürgschaft unbefristet gelte, auffordert. 4. Die Berufung gegen eine Kostenmischentscheidung die im Urteil teils gemäß § 91a ZPO, teils nach den sonstigen Kostenregelungen ergeht, ist zulässig, wenn der Berufungskläger das Urteil auch zur Hauptsache angreift.OLG Düsseldorf09.06.2011
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I-24 U 123/09 - Brand, Haftung, Wertzuwachs, RestitutionLeitsatz: 1. Ist aufgrund eines im Vorprozess ergangenen Urteils rechtskräftig festgestellt, dass der Mieter dem Vermieter für alle schadensrechtlichen Folgen eines Brandereignisses einschränkungslos haftet, ist jener nicht mit dem Einwand ausgeschlossen, der Vermieter könne nicht die Kosten der Wiederherstellung des Grundstücks (Reparaturkosten), sondern nur den geringeren Zeitwert des Grundstücks ersetzt verlangen. 2. Der Herstellungsaufwand ist nicht um einen Wertzuwachs „neu für alt“ zu kürzen, wenn sich der Geschädigte an dem Wertzuwachs nicht bereichern würde. 3. Ob dem Geschädigten die Wiederherstellung eines beschädigten Grundstücks dann aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, wenn er es im beschädigten Zustand veräußert, bleibt offen. 4. Der für die Restitution erforderliche Aufwand ist unangemessen, wenn er den Verkehrswert des Grundstücks um mehr als das Doppelte, nämlich ca. 135 % übersteigt.OLG Düsseldorf07.06.2011