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2 Ws (Reh) 96/11 - Freiheitsentziehender Charakter der Heimerziehung; ErziehungsvereinbarungLeitsatz: 1. Mit dem Vierten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010 wird der freiheitsentziehende Charakter der Heimerziehung in der ehemaligen DDR unterstellt. Für die Rehabilitierung des Untergebrachten kommt es nur noch auf die Feststellung einer politischen Verfolgung oder sonst sachfremder Zwecke an. 2. Ergab sich die Heimerziehung als Konsequenz aus der politisch motivierten Inhaftierung der Eltern, diente sie der politischen Verfolgung. 3. Zur Aufhebung einer mit dem Referat Jugendhilfe der ehemaligen DDR geschlossenen Erziehungsvereinbarung.OLG Naumburg14.04.2011
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I-10 U 160/10 - Insolvenzverfahren, Darlegungslast, Rückgabeanspruch, PachtsacheLeitsatz: 1. Ist das Mietverhältnis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst worden, so sind der Rückgabeanspruch gemäß § 546 BGB sowie alle Abwicklungsansprüche bereits vor Eröffnung entstanden und folglich grundsätzlich Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Dies schließt den Anspruch des Vermieters auf Entschädigung bei verspäteter Rückgabe ein. 2. Zur Darlegungslast des Vermieters, dass der Insolvenzverwalter die Miet- oder Pachtsache nach Verfahrenseröffnung (weiter) nutzt und ihn dabei gezielt vom Besitz ausschließt. 3. Nur der äußere Anschein einer Inanspruchnahme der Mietsache durch den Insolvenzverwalter begründet noch keine Masseverbindlichkeit. 4. Zur Frage, ob eine den Anwendungsbereich des § 55 Abs. 1 InsO eröffnende tatsächliche Inanspruchnahme in der in der (schlichten) Übernahme der Masse nach § 148 InsO zu sehen sein kann, wenn sich Gegenstände des Schuldners im Mietobjekt befinden. 5. Äußerungen, die der Verwalter gegenüber dem Vermieter vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in seiner Funktion als vorläufiger (schwacher) Insolvenzverwalter abgegeben hat sind ihm als Insolvenzverwalter nicht zuzurechnen.OLG Düsseldorf14.04.2011
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I-24 U 106/10 - Betriebskostenabrechnung; Angabe der Gesamtkosten oder Vorauszahlungen; Fälligkeit der Nachforderung; Bestreiten der HeizkostenLeitsatz: 1. Die Betriebskostenabrechnung ist formell unwirksam, wenn in ihr die Gesamtkosten nicht angegeben sind. 2. Der Vermieter kann die Abrechnung noch während des Rechtsstreits um wesentliche Merkmale vervollständigen und sachlich berichtigen. 3. Für die formelle Wirksamkeit unschädlich ist die Angabe der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen in dem Anschreiben zur Betriebskostenabrechnung. 4. Die Fälligkeit einer formell wirksamen Abrechnung ist nicht bis zum Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist hinausgeschoben. 5. Der Mieter darf die abgerechneten Heizkosten nicht bloß pauschal wegen ihrer angeblich ungewöhnlichen Höhe bestreiten, ohne sich dabei konkret auf die Unrichtigkeit bestimmter zugrunde liegender Berechnungsfaktoren zu beziehen.OLG Düsseldorf12.04.2011
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I-24 U 195/10 - Doppelte Schriftformklausel; mündliche VertragsänderungLeitsatz: Die sogenannte doppelte oder qualifizierte Schriftformklausel ist jedenfalls als Individualabrede zulässig und bewirkt, dass die Schriftform für Änderungen und Ergänzungen des Vertrages nicht durch individuelle mündliche Vereinbarung ohne eine klare Absprache über die Geltung des mündlich Vereinbarten entgegen dem ursprünglich vereinbarten Formerfordernis abbedungen werden kann (Anschluss an BGHZ 66, 378, 382).OLG Düsseldorf12.04.2011
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17 W 248/11 - Eintritt des Berechtigten in bestehende Rechtsverhältnisse; Löschung der Auflassungsvormerkung zugunsten eines DrittenLeitsatz: 1. Zu den „bestehenden Rechtsverhältnissen", in die der Berechtigte gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG mit Rückübertragung des Grundstücks eintritt, gehört der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zwischen dem früheren Verfügungsberechtigten und einem Dritten nicht. 2. Auf Antrag des zufolge Restitution (wieder) als Eigentümer eingetragenen Berechtigten ist eine für den Dritten seinerzeit eingetragene Auflassungsvormerkung bei nachgewiesener Versagung der erforderlichen GVO-Genehmigung im Wege der Grundbuchberichtigung zu löschen.OLG Dresden07.04.2011
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32 Wx 1/11 - Vollmachtsbekanntgabe in Eigentümerversammlung; Beschlussanfechtung wg. AbrechnungsfehlerLeitsatz: 1. Für die Bekanntgabe von Vollmachten abwesender Eigentümer in der Eigentümerversammlung genügt es, dass der Versammlungsleiter feststellt, dass 1.000/1.000stel der Wohnungseigentümer anwesend und vertreten sind. 2. Bezeichnet das Landgericht den im Beschlussanfechtungsverfahren verfahrensbeteiligten Verwalter als Zeugen, so nötigt dies nicht zur Aufhebung der landgerichtlichen Entscheidung und zur Zurückverweisung, wenn sich aus den Gründen der landgerichtlichen Entscheidung zweifelsfrei ergibt, dass das Landgericht den Angaben des Verwalters nicht deswegen Glauben geschenkt hat, weil er vermeintlicher Zeuge ist, sondern ihm auch geglaubt hätte, wenn er als Beteiligter Erklärungen abgegeben hätte. 3. Das Recht zur Beschlussanfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Abrechnungsfehler den anfechtenden Wohnungseigentümer nur mit einem geringen Betrag betrifft. Dies gilt insbesondere dann, wenn generelle Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung bestehen, die innerhalb der Beschlussanfechtungsfrist nicht behoben werden können. Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn die Anfechtung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist, bleibt offen. 4. Die Entlastung des Verwalters und der Rechnungsprüfer widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Abrechnung, auf die sich die Entlastung bezieht, fehlerhaft ist. Offen bleibt, ob insbesondere nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts der bisher herrschenden Meinung zur Verwalterentlastung zu folgen ist. 5. Eine Regelung in einer Gemeinschaftsordnung, die für die Bestellung des Verwalters eine 3/4-Mehrheit aller Wohnungseigentümer vorsieht, ist nichtig.OLG München01.04.2011
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I-10 W 70/10 - Schriftformklausel; fernliegende Bevollmächtigung eines Sachbearbeiters für mehrere Monate MietbefreiungLeitsatz: Ist der Mietvertrag von Vertretungsorganen der Vermieter-AG unterzeichnet, liegt die Annahme, dass ein Sachbearbeiter bevollmächtigt sei, eine Mietbefreiung für mehrere Monate zu gewähren, fern.OLG Düsseldorf22.03.2011
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I-10 U 158/10 - Umfang der Bürgenhaftung; Rechtsfolgen der „Rücknahme“ einer wirksamen Kündigung; Begründung eines neuen MietverhältnissesLeitsatz: 1. Zum Umfang der Bürgenhaftung, wenn die Bürgenerklärung integrierter Bestandteil des schriftlichen Mietvertrages ist. 2. Wird das Mietverhältnis mit dem Hauptschuldner durch fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a BGB wirksam beendet und einigen sich die Parteien über eine „Rücknahme" der Kündigungswirkungen, scheidet eine Fortsetzung des früheren Vertragsverhältnisses aus, und der aufgelöste Vertrag ebenso wie eine hierfür erteilte Bürgschaft können nicht wieder aufleben. Die Einigung der Parteien führt unter diesen Umständen zur Begründung eines neuen - nunmehr ungesicherten - Mietverhältnisses, wenn auch in der Regel mit dem Inhalt des früheren.OLG Düsseldorf22.03.2011
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I-24 U 102/10 - Täuschungsversuch als Kündigungsgrund; angeblicher MietmangelLeitsatz: Täuscht der Mieter dem Vermieter einen von diesem zu verantwortenden Mangel der Mietsache vor, der zudem zur Verletzung eines Dritten geführt hat, obwohl der Mieter selbst oder mit seinem Wissen jener Dritte die Beschädigung verursacht haben kann, kann das Mietverhältnis nachhaltig zerrüttet werden und der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt sein.OLG Düsseldorf21.03.2011
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I-10 U 156/10 - Verwirkung des Zahlungsanspruchs auf rückständige Miete; vorbehaltlose Rückzahlung der Kaution als Verzicht des Vermieters auf weitergehende Ansprüche; ErlassvertragLeitsatz: 1. Bei der Prüfung der Frage, ob in der vorbehaltlosen Kautionsrückzahlung ein Verzicht des Vermieters auf weitergehende Forderungen liegt oder ob hierin ggf. das Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages zu sehen ist, ist große Zurückhaltung geboten. 2. Zur Frage der Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung rückständiger Miete.OLG Düsseldorf17.03.2011