Urteil Brand, Haftung, Wertzuwachs, Restitution
Schlagworte
Brand, Haftung, Wertzuwachs, Restitution
Leitsätze
1. Ist aufgrund eines im Vorprozess ergangenen Urteils rechtskräftig festgestellt, dass der Mieter dem Vermieter für alle schadensrechtlichen Folgen eines Brandereignisses einschränkungslos haftet, ist jener nicht mit dem Einwand ausgeschlossen, der Vermieter könne nicht die Kosten der Wiederherstellung des Grundstücks (Reparaturkosten), sondern nur den geringeren Zeitwert des Grundstücks ersetzt verlangen.
2. Der Herstellungsaufwand ist nicht um einen Wertzuwachs „neu für alt“ zu kürzen, wenn sich der Geschädigte an dem Wertzuwachs nicht bereichern würde.
3. Ob dem Geschädigten die Wiederherstellung eines beschädigten Grundstücks dann aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, wenn er es im beschädigten Zustand veräußert, bleibt offen.
4. Der für die Restitution erforderliche Aufwand ist unangemessen, wenn er den Verkehrswert des Grundstücks um mehr als das Doppelte, nämlich ca. 135 % übersteigt.
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