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  1. 2 Ws 177/11 REHA - Strafrechtliche Rehabilitierung der Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche
    Leitsatz: 1. Die Unterbringung in einem Kinder- und Jugendheim (hier: im Durchgangsheim Alt-Stralau und im Jugendwerkhof Crimmitschau) begründet keinen Anspruch auf Rehabilitierung, wenn sie aus Fürsorgegründen erfolgt. 2. Ein strafrechtlicher Rehabilitierungsanspruch für die Unterbringung ist nur gegeben, wenn die Anordnung der Unterbringung der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat oder wenn die Einweisungsentscheidung aus sonstigen Gründen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist, insbesondere weil die angeordnete Unterbringung in grobem Missverhältnis zu ihrem Anlass steht. 3. Gegenstand der Überprüfung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ist bei Betroffenen, die in Heimen für Kinder oder Jugendliche (einschließlich Spezialheimen) untergebracht waren, nur die Einweisungsentscheidung als solche, nicht aber deren Folgen. 4. Ein Rehabilitierungsanspruch ist nicht bereits dann gegeben, wenn die tatsächlichen Verhältnisse in einem anderen Jugendwerkhof oder in einem Kinderheim denen im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau entsprachen oder nahe kamen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    KG
    28.10.2011
  2. 9 W 22/11 - Anfechtung der Verwalterbestellung; Streitwert; Störung des Vertrauensverhältnisses
    Leitsatz: 1. Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft. 2. Verfolgt ein klagender Wohnungseigentümer mit der Anfechtung der Bestellung (bzw. Beauftragung) eines WEG-Verwalters nicht finanzielle Interessen, sondern wegen einer Störung des Vertrauensverhältnisses zum Verwalter allein die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Gemeinschaft, ist das (zu verfünffachende) Einzelinteresse des Klägers im Sinne von § 49 a Abs. 1 GKG regelmäßig mit 1.000 € zu bewerten, wenn konkrete, wegen der Verwaltung durch den abgelehnten Verwalter befürchtete finanzielle Nachteile, nach denen der Wert der Anfechtung der Verwalterbestellung bemessen werden könnte, nicht erkennbar sind.
    KG
    21.10.2011
  3. 1 W 566-571/11 - Zustimmung des Verwalters bei Veräußerung an GbR aus Verwandten
    Leitsatz: Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums außer bei Veräußerung an einen Verwandten der Zustimmung des Verwalters bedarf, so erfasst die Ausnahme nicht die Veräußerung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sämtlich Verwandte des Veräußerers sind.
    KG
    18.10.2011
  4. 2 Ws (Reh) 92/10 - Besondere Zuwendung für Haftopfer; Umdeutung eines Rücknahmebe­schei­des in Aufhebungsentscheidung nach § 17 a Abs. 6 StrRehaG
    Leitsatz: Ein vor dem 9. Dezember 2010 erlassener, auf das Fehlen einer besonderen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage des inhaftierten Berechtigten gestützter Rücknahmebescheid der zuständigen Behörde ist mit dem Inkrafttreten des Ausschlusstatbestandes des § 17 a Abs. 7 StrRehaG in eine Aufhebungsentscheidung nach § 17 Abs. 6 StrRehaG und §§ 48, 44 Abs. 3 SGB X umzudeuten und hat als solche vom 9. Dezember 2010 an teilweise Bestand.
    OLG Naumburg
    11.10.2011
  5. 1 W 477/11 - Bestellung des ersten Verwalters nach Teilung
    Leitsatz: Die Bestellung des ersten Verwalters in der Teilungserklärung ist auch ohne Grundbucheintragung wirksam, wenn sämtliche Sondernachfolger der Bestellung zugestimmt haben. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    06.10.2011
  6. 2 Ws 641/10 REHA - Heimeinweisung; Kinderheim, Jugendheim; politische Verfolgung; strafrechtliche Rehabilitierung; Freiheitsentziehung; grobes Missverhältnis; Unterbringungssituation; rechtsstaatliche Ordnung; Jugendwerkhof Torgau; Einweisungsverfahren; menschenunwürdige Erziehungsmethoden; Systemunrecht; Sonderheim; Spezialheim
    Leitsatz: 1. Die Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche stellt nach der Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG durch das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010 grundsätzlich eine rehabilitierungsfähige Maßnahme dar, ohne dass noch zu prüfen ist, ob die Unterbringung im konkreten Einzelfall freiheitsentziehenden Charakter hatte oder unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Abs. 2 StrRehaG vollzogen wurde. 2. Ein Rehabilitierungsanspruch ist jedoch nur gegeben, wenn die Anordnung der Unterbringung der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat oder wenn die Einweisungsentscheidung aus sonstigen Gründen mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist, insbesondere weil die angeordnete Unterbringung in grobem Missverhältnis zu ihrem Anlass steht (§§ 2 Abs. 1 Satz 2, 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 StrRehaG). 3. Aus der konkreten Unterbringungssituation lässt sich ein grobes Missverhältnis zwischen dem Anlass der Unterbringung und den angeordneten Rechtsfolgen nicht herleiten, denn Gegenstand der Überprüfung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ist nur die Einweisungsentscheidung als solche, nicht aber deren Folgen. 4. Ein Rehabilitierungsanspruch ist nicht schon dann gegeben, wenn die tatsächlichen Verhältnisse in einem anderen Jugendwerkhof oder in einem Kinderheim denen im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau entsprachen oder nahe kamen; denn dem Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau kam unter den Jugendwerkhöfen eine Sonderstellung als außerordentliches Disziplinierungsmittel zu, bei dem ein stets rechtsstaatswidriges Einweisungsverfahren mit einer gezielt rechtsstaatswidrigen Vollzugspraxis zusammentraf, die durch gewollt besondere Härte und Menschenverachtung der „Erziehung" sowie völlige rechtliche und tatsächliche Entmündigung des jungen Menschen gekennzeichnet war. 5. Rigorose Erziehungsmethoden, die nach heutigem Verständnis die Menschenwürde verletzen und nicht mehr zu rechtfertigen sind, begründen für sich genommen keinen Rehabilitierungsanspruch, denn der Gesetzgeber wollte nur „Systemunrecht", nicht aber sämtliche Maßnahmen der Jugendhilfe der ehemaligen DDR, unabhängig von ihrem Anlass und der Ausgestaltung der Unterbringung, einer Rehabilitierung zuführen.
    KG
    30.09.2011
  7. 8 W 57/11 - Gebührenstreitwert für Klage auf Leistung zukünftiger Nutzungsentschädigung
    Leitsatz: Für den Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach beendetem Mietvertrag ist - sofern keine besonderen Umstände vorliegen - von einem Zeitraum von zwölf Monaten auszugehen. Unerheblich ist, dass die Räumung bereits zwei Tage vor Zustellung der Klage erfolgt war; das streitwertrelevante Interesse des Klägers bemisst sich allein nach dem Zeitpunkt der Klageeinreichung und kann durch Umstände zwischen Einreichung und Zustellung der Klage nicht mehr vermindert werden. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    19.09.2011
  8. 5 U 43/07 - Grundstücksbereinigungsanspruch bei Erwerb des Grundstücks nach dem 2. Oktober 1990, grundstücksbezogener Nutzungsbegriff, Nutzungsverhältnisse vor der Gründung der DDR, Grunddienstbarkeit, Wege- und Fahrrecht, Verweigerungsrecht wegen erheblicher Grundstücksbeeinträchtigung, Einverständnis des Rechtsvorgängers mit der Mitbenutzung des dienenden Grundstücks
    Leitsatz: 1. Der Grundstücksbereinigungsanspruch steht - da grundstücksbezogen - auch dem zu, der ein Grundstück nach dem 2. Oktober 1990 von dem vormaligen Nutzer erworben hat. Das gilt auch bei vermögensrechtlicher Restitution. 2. Dem Bereinigungsanspruch steht weder das Verbot entgegen, Volkseigentum zu belasten (§ 20 Abs. 3 Satz 2 ZGB), noch betrifft er nur Nutzungsverhältnisse, die nach der Gründung der DDR begründet worden sind. (Nichtamtliche Leitsätze)
    OLG Brandenburg
    15.09.2011
  9. 8 U 141/11 - Betriebspflicht bei „Themenimmobilien“; einstweilige Verfügung; „Meilenwerk“; Oldtimer-Zentrum
    Leitsatz: Von einem Verfügungsgrund ist auszugehen, wenn der Geschäftsraummieter in einem auf bestimmte Produkte ausgerichteten Ausstellungs- und Verkaufszentrum seiner Betriebspflicht nicht nachkommt. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    12.09.2011
  10. 2 U 55/10 - Haftung der Gemeinde für Schäden bei Abschlagen von Schneebrettern, Verkehrssicherungspflicht auf Bürgersteigen, Dachlawinen, Schneefanggitter, Schadensersatz nach Feuerwehreinsatz, Winterdienst
    Leitsatz: Wird durch das Abschlagen eines Schneebrettes ein Schaden verursacht, kommt ein Amtshaftungsanspruch gegen die Gemeinde in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    23.08.2011