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Urteil Einkommenssteuer
Schlagworte
Einkommenssteuer; Nutzungswertbesteuerung; Wirksamkeit des Wegfallantrags
Leitsatz
Der Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 21 Satz 3 EStG ist mit Zugang beim FA wirksam und von diesem Zeitpunkt an unwiderruflich.
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