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Urteil Kostentragungspflicht des Sondereigentümers bei durch Teilungserklärung zugewiesenen Instandhaltungspflichten
Schlagworte
Kostentragungspflicht des Sondereigentümers bei durch Teilungserklärung zugewiesenen Instandhaltungspflichten
Leitsatz
Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
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