Urteil Gasexplosion nach Cannabis-Anbau in Wohnung einfach fahrlässig
Schlagworte
Gasexplosion nach Cannabis-Anbau in Wohnung einfach fahrlässig
Leitsätze
1. Der stillschweigend erklärte Regressverzicht des Gebäudeversicherers zugunsten des Mieters ist auf die Fälle der Schadensverursachung durch einfache Fahrlässigkeit beschränkt; dem Gebäudeversicherer steht in diesem Fall jedoch gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters im Innenausgleich der Versicherer ein anteiliger Ausgleich zu (Bestätigung BGHZ 169, 86).
2. Der Mieter, der in seiner Wohnung eine Cannabis-Plantage eingerichtet und mehrere Butangasflaschen sowie diverse Chemikalien und Lösungsmittel zur Drogengewinnung gelagert hat, haftet nicht aus grober Fahrlässigkeit für erhebliche Schäden nach einer Gasexplosion, wenn nicht nachgewiesen ist, dass er bewusst Butangas entweichen ließ.
(Leitsätze der Redaktion)
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