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  1. V ZR 225/15 - Auslegungsfähige Erbbauzins-Erhöhungsklausel
    Leitsatz: Zur Auslegung einer Klausel über die Erhöhung des Erbbauzinses. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    13.05.2016
  2. V ZR 265/14 - Verbrauchervertrag, Annahme eines erloschenen formnichtigen Angebotes für beurkundungsbedürftigen Vertrag führt nicht zur Heilung durch Grundbucheintragung
    Leitsatz: a) Ein auf den Abschluss eines nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungspflichtigen Vertrags gerichtetes Angebot, das nicht notariell beurkundet und daher nichtig ist, kann, soweit es Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, zusätzlich aufgrund der richterlichen Inhaltskontrolle gemäß § 308 Nr. 1 BGB als unwirksam anzusehen sein; außerdem erlischt es, wenn es nicht fristgerecht angenommen wird. b) Wird ein bereits erloschenes formnichtiges Angebot auf Abschluss eines nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungspflichtigen Vertrags angenommen, führen Auflassung und Eintragung in das Grundbuch nicht dazu, dass der Vertrag zustande kommt.
    BGH
    13.05.2016
  3. VII ZR 171/15 - Verjährung bei Nachzügler-Erwerbern, Mängelansprüche
    Leitsatz: 1. Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen richten sich bei nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossenen Bauträgerverträgen weiterhin grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Februar 1985, VII ZR 72/84, GE 1985, 985 = BauR 1985, 314, 315).2. Ergeht in der ersten Eigentümerversammlung im Jahr 2002 ein Beschluss gemäß einer Bestimmung in der Teilungserklärung dahingehend, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch ein Ingenieurbüro auf Kosten des Bauträgers in Vertretung der einzelnen Wohnungseigentümer durchgeführt werden soll, und erklärt das dementsprechend beauftragte Ingenieurbüro die Abnahme des Gemeinschaftseigentums auch im Namen von Nachzügler-Erwerbern, die zu diesem Zeitpunkt weder Wohnungseigentümer noch werdende Wohnungseigentümer waren, so entfaltet diese Abnahme des Gemeinschaftseigentums eine Abnahmewirkung zu Lasten der Nachzügler-Erwerber weder aufgrund der genannten Bestimmung in der Teilungserklärung noch aufgrund des genannten Beschlusses in der ersten Eigentümerversammlung.3a. Die von einem Bauträger in einem Erwerbsvertrag gegenüber Nachzügler-Erwerbern gestellten Formularklauseln„Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist durch das Ingenieurbüro K. am 25.11.2002 erfolgt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum läuft für den Käufer zum selben Termin ab wie für diejenigen Käufer, welche die gemeinschaftliche Abnahme durchgeführt haben“sind unwirksam. 3b. Dem Bauträger ist es als Verwender dieser von ihm gestellten, unwirksamen Formularklauseln nach Treu und Glauben verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag noch im Erfüllungsstadium befinde und deshalb ein Anspruch aus § 637 Abs. 3 BGB nicht bestehe (Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Februar 2016, VII ZR 49/15, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
    BGH
    12.05.2016
  4. I ZR 5/15 - Keine Verpflichtung für Vorkaufsberechtigten zur Zahlung einer unüblichen Maklerprovision
    Leitsatz: 1. Die Bestimmung des § 655 BGB ist nicht über ihren Wortlaut hinaus auf andere Arten von Maklerverträgen anzuwenden. 2. Ist die Zahlung einer unüblich hohen Maklerprovision im Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart, und ist der Vorkaufsberechtigte im Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts deshalb nicht verpflichtet, die Maklerprovision in der vereinbarten Höhe nach § 464 Abs. 2 BGB zu erstatten, besteht für den Vorkaufsberechtigten auch keine Verpflichtung, eine auf die übliche Höhe reduzierte Maklerprovision zu zahlen.
    BGH
    12.05.2016
  5. V ZB 141/15 - Terminverlegung zur Zuschlagsentscheidung im Zwangsversteigerungsverfahren nur aus zwingenden Gründen
    Leitsatz: Ein Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung darf nur aus zwingenden Gründen verlegt oder vertagt werden; erhebliche Gründe im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO genügen nicht.
    BGH
    12.05.2016
  6. VIII ZR 123/15 - Kein Anspruch auf entgangene Einspeisungsvergütung bei Netztrennung aufgrund von Wartungsarbeiten
    Leitsatz: a) Nimmt der Netzbetreiber eine zur Durchführung notwendiger Reparaturarbeiten am Versorgungsnetz erforderliche vorübergehende Trennung einer Biogasanlage vom Netz vor, so verletzt er hierdurch nicht eine Pflicht aus dem Einspeiseschuldverhältnis, sondern kommt vielmehr seiner sowohl aus diesem Schuldverhältnis als auch aus § 11 Abs. 1 EnWG 2005 folgenden Pflicht nach, die für die Abnahme des in der Anlage erzeugten Stroms erforderliche Zuverlässigkeit des Versorgungsnetzes sicherzustellen.b) Dem Anlagenbetreiber steht deshalb ein Anspruch insbesondere auf Ersatz der während der Wartungsarbeiten entgangenen Einspeisevergütung aus § 280 Abs. 1 BGB nicht zu. Auch eine Entschädigung nach § 12 Abs. 1 EEG 2009 kommt insoweit nicht in Betracht, da diese Vorschrift auf die Netztrennung wegen notwendiger Reparaturarbeiten weder direkt noch analog anwendbar ist. c) Der Netzbetreiber ist im Rahmen der ihn treffenden Rücksichtnahmepflichten gehalten, die Trennung vom Netz möglichst kurz zu halten und technisch mögliche sowie ihm zumutbare Maßnahmen zur Überbrückung zu ergreifen, soweit der Anlagenbetreiber diese nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte erwarten darf.
    BGH
    11.05.2016
  7. VIII ZR 209/15 - Einwendungsausschluss für Mieter gegen Abrechnung von (auch nicht umlegbaren) Betriebskosten, Rückforderung von überzahlten Betriebskosten, Übernahme der Kostenpositionen aus der Wohngeldabrechnung in die Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB gilt grundsätzlich auch für solche Kosten, die gemäß § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung in der Wohnraummiete generell nicht auf den Mieter umgelegt werden können.
    BGH
    11.05.2016
  8. XII ZR 147/14 - Zahlung von Mitgliedsbeiträgen trotz unwirksamen Beitritts zur Werbegemeinschaft, Anwendung der Grundsätze über fehlerhaften Beitritt zu einer Gesellschaft
    Leitsatz: Ist der Beitritt eines Mieters von gewerblich genutzten Räumen in einem Einkaufszentrum zu einer in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführten Werbegemeinschaft unwirksam, so finden die Grundsätze über den fehlerhaften Beitritt zu einer Gesellschaft Anwendung.
    BGH
    11.05.2016
  9. VIII ZR 214/15 - Vorgeschobener Eigenbedarf für Strohmann bei Verkaufsabsichten
    Leitsatz: Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann auch dann vorgeschoben sein, wenn ein Vermieter seit längerem Verkaufsabsichten hegt und der von ihm benannten Eigenbedarfsperson den Wohnraum in der - dieser möglicherweise nicht offenbarten - Erwartung zur Miete überlässt, diese im Falle eines doch noch gelingenden gewinnbringenden Verkaufs ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen zu können.
    BGH
    10.05.2016
  10. VIII ZR 19/16 - Keine Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung durch Anwaltsverschulden
    Leitsatz: 1. Es gehört zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit des danach bestimmten Rechtsmittels in eigener Verantwortung zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses Rechtsmittel innerhalb der jeweils gegebenen Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht. 2. Eine Fristversäumung, die darauf beruht, dass nicht zwischen dem Gebührenstreitwert (hier: Jahresbetrag der Miete für Räumungsklage) und dem Beschwerdewert (hier: dreieinhalbfache Wert der Jahresmiete für Nichtzulassungsbeschwerde) unterschieden wurde, stellt ein schuldhaftes Versehen dar, das die Wiedereinsetzung ausschließt. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    10.05.2016