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Urteil Einwendungsausschluss für Mieter gegen Abrechnung von (auch nicht umlegbaren) Betriebskosten, Rückforderung von überzahlten Betriebskosten, Übernahme der Kostenpositionen aus der Wohngeldabrechnung in die Betriebskostenabrechnung


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Einwendungsausschluss für Mieter gegen Abrechnung von (auch nicht umlegbaren) Betriebskosten, Rückforderung von überzahlten Betriebskosten, Übernahme der Kostenpositionen aus der Wohngeldabrechnung in die Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

Der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB gilt grundsätzlich auch für solche Kosten, die gemäß § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung in der Wohnraummiete generell nicht auf den Mieter umgelegt werden können.

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