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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 538)

  1. VIII ZR 97/15 - Gewährung rechtlichen Gehörs, verspätete Einzahlung eines Auslagenvorschusses, Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln
    Leitsatz: Das Gericht, das die Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens von der Einzahlung eines Auslagenvorschusses abhängig macht, muss dafür eine angemessene Frist setzen und darf nicht bei einer zu kurzen Frist sogleich den Beweisantrag als verspätet zurückweisen. Die nicht fristgerechte Zahlung des Auslagenvorschusses indiziert noch keine grobe Fahrlässigkeit der Partei. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.05.2016
  2. VIII ZR 176/15 - Kein Baukostenzuschuss bei späterer Grundstücksteilung
    Leitsatz: Das Versorgungsunternehmen kann nur für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die Trinkwasserversorgung einen Baukostenzuschuss nach § 9 AVB WasserV verlangen; bei einer späteren Grundstücksteilung mit Erstellung separater Anschlüsse ist das nicht der Fall. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.05.2016
  3. VIII ZR 323/14 - Erlöschen eines Mietverhältnisses durch Konfusion bei nachträglichem Eigentumserwerb
    Leitsatz: a) Ein Mietverhältnis kann nicht wirksam entstehen, wenn auf Gebrauchsnutzerseite eine Person beteiligt ist, die zugleich Vermieterstellung einnimmt, und es erlischt durch Konfusion, wenn der Mieter nachträglich das mit dem Recht zur Gebrauchsnutzung verbundene Eigentum an der Mietsache erwirbt.b) Eine vom Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB vorzunehmende Gebrauchsüberlassung erfordert in Fällen, in denen - wie bei der Raummiete - der Gebrauch der Mietsache notwendig deren Besitz voraussetzt, über die Gestattung/Duldung eines (Mit-) Gebrauchs oder die bloße Einräumung der Möglichkeit zum (Mit-) Gebrauch hinaus die Verschaffung des ungestörten alleinigen Besitzes an den Mieter, damit dieser die Mietsache ausschließlich, und zwar auch unter Ausschluss des Vermieters, benutzen kann. c) Einem Mieter, der seine in Wohnungseigentum umgewandelte Mietwohnung durch Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 577 BGB) erwirbt, wird dadurch unter Ersetzung der bisherigen mietvertraglichen Nutzungsrechte eine nunmehr dem Inhalt des Kaufvertrags entsprechende Rechtsposition verschafft. Demgemäß kann sich der Wohnungserwerber gegenüber den anderen Wohnungseigentümern grundsätzlich nicht auf fortbestehende Nutzungsbefugnisse aus dem erloschenen Mietverhältnis berufen, die mit der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung nicht in Deckung zu bringen sind.
    BGH
    27.04.2016
  4. VIII ZR 61/15 - Vorkaufsrecht bei beabsichtigter Realteilung, Verkauf von bestimmbaren Einzelflächen
    Leitsatz: 1. Ein Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB analog wird bei Veräußerung eines noch ungeteilten Gesamtgrundstücks und beabsichtigter Realteilung nur dann begründet, wenn der Verkäufer als Vorkaufsverpflichteter in dem mit dem Erwerber abgeschlossenen Kaufvertrag die Verpflichtung zur Aufteilung übernommen hat. Ob dies der Fall ist, ist dem Kaufvertrag im Wege der Auslegung zu entnehmen. Weiter setzt die Entstehung eines solchen Vorkaufsrechts voraus, dass die vom Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Einzelfläche in dem Kaufvertrag bereits hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 22. November 2013 - V ZR 96/12, BGHZ 199, 136 Rn. 17, 22 ff.). 2. § 467 Satz 1 BGB sichert das Interesse des Vorkaufsberechtigten an der Ausübung seines Rechts beim Verkauf mehrerer Gegenstände, die nur zum Teil dem Vorkaufsrecht unterliegen, und schränkt damit den in § 464 Abs. 2 BGB enthaltenen Grundsatz der Vertragsidentität ein. Damit bestimmt das Vorkaufsrecht und nicht der den Vorkaufsfall auslösende Kaufvertrag, welche Gegenstände der Vorkaufsberechtigte in Ausübung seines Rechts erwerben kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06, BGHZ 168, 152 Rn. 21 ff.). 3. § 467 Satz 1 BGB ist auf den Fall des Verkaufs eines nur teilweise mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks entsprechend anzuwenden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Oktober 1969 - V ZR 155/66, LM § 508 BGB a. F. Nr. 1). 4. Der Vorkaufsverpflichtete kann jedoch gemäß § 467 Satz 2 BGB (analog) verlangen, dass der Vorkauf auf alle Gegenstände bzw. auf das gesamte Grundstück erstreckt wird, wenn nach Abtrennung der vorkaufsbelasteten Gegenstände lediglich ein isoliert nicht sinnvoll nutzbarer Gegenstand verbliebe, für den sich kein adäquater Preis erzielen ließe (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10, NJW 2012, 1354 Rn. 18).
    BGH
    27.04.2016
  5. VI ZR 467/15 - Keine Haftungsbeschränkung bei Gefälligkeit unter Nachbarn ohne ausdrückliche Abrede, „Urlaubsvertretung“ bei der Gartenbewässerung, Haftung aus Deliktsrecht
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an die Annahme einer Abrede über eine Haftungsbeschränkung, wenn ein Schaden bei einem Gefälligkeitserweis unter Nachbarn entstanden ist (Bewässern des Gartens).
    BGH
    26.04.2016
  6. VIII ZR 54/15 - Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhung im Reihenhaus
    Leitsatz: Auch wenn der Berliner Mietspiegel (2011) ausdrücklich ausführt, dass er auf Wohnungen in Reihenhäusern nicht anwendbar sei, ist der Vermieter nicht gehindert, sich zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf den Mietspiegel zu berufen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    26.04.2016
  7. V ZR 189/15 - Keine Verjährung des Anspruchs auf Durchfahrtberechtigung
    Leitsatz: Mit der vertraglichen Verpflichtung, Hinterliegern fortwährend die Durchfahrt auf einem Grundstück zu gestatten, entsteht ein Dauerschuldverhältnis mit einer Dauerverpflichtung. Der Verjährung unterliegen weder das Dauerschuldverhältnis als solches noch, solange es besteht, die immer wieder neu entstehende Dauerverpflichtung.
    BGH
    22.04.2016
  8. V ZR 23/15 - Ausschluss der Haftung für Sachmängel beim Hausverkauf, Grundstücksverkauf, Falschangaben in Exposé, Arglist, Vorsatz, leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis, Erwartung des Grundstückskäufers
    Leitsatz: Der in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarte umfassende Haftungsausschluss für Sachmängel erfasst auch die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks oder des aufstehenden Gebäudes.
    BGH
    22.04.2016
  9. V ZR 256/14 - Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung, Informationspflicht des Verkäufers über Beratung durch Vermittler
    Leitsatz: 1. Verzichtet der Verkäufer einer Eigentumswohnung auf jeglichen Kontakt mit dem Kaufinteressenten und überlässt dem Vermittler die Vertragsverhandlungen, kann bei Beratungsbedarf des Käufers von einem konkludenten Beratungsvertrag mit dem Verkäufer, vertreten durch den Vermittler, ausgegangen werden.2. Ist ein Untervermittler von dem Verkäufer einer Immobilie (stillschweigend) zum Abschluss eines Beratungsvertrages mit dem Käufer bevollmächtigt worden, kann der Verkäufer in einem Prozess den von dem Käufer behaupteten Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten. 3. Auch eine Verkehrswertüberschreitung von (nur) mehr als 50 % kann zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages führen, wenn weitere Umstände hinzutreten, wie etwa die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist bis zur notariellen Beurkundung. (Leitsätze zu 1 und 3 von der Redaktion)
    BGH
    22.04.2016
  10. V ZB 13/15 - Eintragung einer Grundschuld aufgrund beschränkter Belastungsvollmacht, Finanzierung des Kaufpreises
    Leitsatz: Zu den Prüfungspflichten des Grundbuchamts bei der Eintragung einer Grundschuld aufgrund einer im Außenverhältnis beschränkten Belastungsvollmacht, die es den Käufern erlaubt, das noch im Eigentum des Verkäufers stehende Grundstück als dingliche Sicherheit für die Finanzierung des Kaufpreises zu verwenden. 
    BGH
    21.04.2016