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V ZB 61/15 - Vormerkung zur Sicherung der Bestellung einer wertgesicherten Erbbauzinsreallast, Inhaltsänderung einer ErbbauzinsreallastLeitsatz: Soll eine Vormerkung, die für einen Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses durch Eintragung neuer Reallasten bestellt worden ist, künftig den Anspruch sichern, eine wertgesicherte Erbbauzinsreallast zu bestellen, bedarf es der Eintragung der Änderung des Anspruchs in das Grundbuch, die entsprechend der für die Änderung des einzutragenden Rechts selbst geltenden Vorschrift (§ 877 BGB) vorzunehmen ist. Die Inhaber gleich- oder nachrangiger dinglicher Rechte am Erbbaurecht müssen einer Änderung des Inhalts der Erbbauzinsreallast nicht zustimmen, wenn sich aus der neuen (wertgesicherten) Erbbauzinsreallast kein höherer Erbbauzins als derjenige aus der bisherigen Reallast und dem durch eine Vormerkung gesicherten Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses ergeben kann.BGH09.06.2016
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VIII ZR 215/15 - Einseitiges Bestimmungsrecht des Versorgungsunternehmens zur Leistungszeit, Verzug ohne MahnungLeitsatz: Einem Grundversorger steht gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV ein einseitiges Recht zur Bestimmung der Leistungszeit im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu, so dass ein Stromkunde im Grundversorgungsverhältnis mit Ablauf eines vom Versorger in der Rechnung mitgeteilten Datums ohne Mahnung in Verzug gerät, sofern dieses Datum wenigstens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung liegt.BGH08.06.2016
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VIII ZR 274/15 - Wirksame Abwälzung der Betriebskosten ohne AufschlüsselungLeitsatz: In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die - auch formularmäßige - Vereinbarung, dass dieser „die Betriebskoten“ zu tragen hat; damit sind auch ohne weitere Ausführungen sämtliche Betreibskoten nach der BetriebskostenumlageVO erfasst. Ob Betriebskosten abgerechnet werden oder eine Pauschale vereinbart ist, ist insoweit nicht von Bedeutung. (Leitsatz der Redaktion)BGH07.06.2016
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V ZR 166/15 - Hausgeldabrechnung muss Heizkosten nach der HeizkV verteilen, Schätzung des Stromverbrauchs der Heizung bei fehlendem ZwischenzählerLeitsatz: In der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden; wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt.BGH03.06.2016
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VII ZR 348/13 - Nacherfüllungsansprüche, Verjährung von Mängelansprüchen, Auf-Dach-PhotovoltaikanlageLeitsatz: 1. Die (lange) Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB von fünf Jahren für Arbeiten bei Bauwerken findet für die nachträgliche Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Tennishalle Anwendung, wenn die Photovoltaikanlage zur dauernden Nutzung fest eingebaut wird, der Einbau eine grundlegende Erneuerung der Tennishalle darstellt, die einer Neuerrichtung gleich zu achten ist, und die Photovoltaikanlage der Tennishalle dient, indem sie eine Funktion für diese erfüllt. 2. Eine auf dem Dach einer Tennishalle nachträglich errichtete Photovoltaikanlage erfüllt eine Funktion für die Tennishalle, wenn die Tennishalle aufgrund einer Funktionserweiterung zusätzlich Trägerobjekt einer Photovoltaikanlage sein soll. Unerheblich ist, dass die Photovoltaikanlage der Stromversorgung der Tennishalle nicht dient (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - VII ZR 287/95, BauR 1997, 1018; Abweichung von BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - VIII ZR 318/12, NJW 2014, 845 = NZBau 2014, 558).BGH02.06.2016
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V ZR 173/15 - Beschwerdewert für Feststellungsklagen zur Mängelbeseitigung in WEG, Berechnung der Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde an den BGHLeitsatz: 1. Zur Ermittlung des Beschwerdewerts im Zusammenhang mit Feststellungsklagen wegen Mängelbeseitigung im Gemeinschaftseigentum.2. Der Beschwerdeführer einer Nichtzulassungsbeschwerde hat innerhalb der laufenden Begründungsfrist glaubhaft zu machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang abändern lassen will, der die Wertgrenze von 20.000 € übersteigt (BGH, Beschluss vom 12.11.2014 - V ZR 59/14). 3. Verlangt der Käufer einer Eigentumswohnung von dem Verkäufer die Freistellung wegen der Kosten zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, sind nicht diese Kosten insgesamt, sondern nur der Miteigentumsanteil des Käufers am Gemeinschaftseigentum für die Berechnung der Beschwer maßgebend. (Leitsätze der Redaktion)BGH02.06.2016
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III ZR 99/15 - Treuhänderstellung der Jewish Claims Conference, Begründung letztinstanzlicher EntscheidungenLeitsatz: 1. Die Bestimmungen des Vermögensgesetzes bieten für das Bestehen eines gesetzlichen Treuhandverhältnisses zwischen den säumigen Erben Berechtigter und der Conference on Jewish Material Claims Against Germany keinerlei Anhaltspunkte. Die Claims Conference ist nach dem Gesetz Rechtsnachfolgerin verfolgter Juden, nicht Treuhänderin einzelner fristsäumiger Erben (Folgeentscheidung zu OLG Frankfurt a. M., Beschl. vom 3. Februar 2015, ZOV 2015, 142). 2. Eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung muss von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht begründet werden. Auch aus der EMRK lässt sich insoweit ein Begründungszwang nicht herleiten. Vielmehr kann ein oberstes Gericht einen Rechtsbehelf lediglich unter Hinweis auf die anwendbaren Vorschriften über die Zulässigkeit solcher Rechtsbehelfe ablehnen. (Leitsätze der Redaktion)BGH25.05.2016
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VI ZR 496/15 - Keine Geldentschädigung bei groben Beleidigungen des Mieters ohne Breitenwirkung in der ÖffentlichkeitLeitsatz: Zum Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit.BGH24.05.2016
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V ZB 142/15 - Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in GbR-Grundstücken nicht eintragungsfähig, Rechtsfähigkeit der AußengesellschaftLeitsatz: Mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet die Eintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks aus.BGH20.05.2016
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V ZR 152/15 - Belastungsverbot schließt Änderungsanspruch nicht aus, vorrangige ergänzende Auslegung der GemeinschaftsordnungLeitsatz: Das Belastungsverbot schränkt die Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer ein, schließt aber nicht den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus. Die (ggf. ergänzende) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG.BGH13.05.2016