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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf
Leitsatz
1. Bei einer Eigenbedarfskündigung ist das Gericht nicht befugt, die vom Vermieter nachvollziehbar festgelegten Wohnbedürfnisse nach seinen eigenen Vorstellungen zu modifizieren.
2. Der Wunsch auf Einrichtung eines Arbeitszimmers, Aufnahme eines Au-pair Mädchens als Betreuerin für den Sohn und Unterbringung einer umfangreichen Puppensammlung und sonstigem Hausrat in der Wohnung ist nachvollziehbar. (Leitsätze der Redaktion)
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