« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 636)

  1. V ZR 18/13 - Vorkaufsrecht, Erwerb von Miteigentumsanteilen, belastetes Grundstück
    Leitsatz: a) Ein dingliches Vorkaufsrecht an einem ungeteilten Grundstück kann auf den Erwerb eines noch zu bildenden Miteigentumsanteils an dem belasteten Grundstück gerichtet sein, wenn der zu verschaffende Miteigentumsanteil hinreichend bestimmt oder bestimmbar ist. b) An einem Grundstück können mehrere auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an dem belasteten Grundstück gerichtete subjektiv-dingliche Vorkaufsrechte im gleichen Rang begründet werden.
    BGH
    11.07.2014
  2. IX ZR 50/12 - Gläubigeranfechtung; Benachteiligungsabsicht; Vermögensübertragung an nahen Angehörigen; vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung; unentgeltliches Wohnrecht; vergebliche Zwangsvollstreckung; eidesstattliche Versicherung
    Leitsatz: Überträgt der sonst vermögenslose Schuldner, der arbeitslos ist und absehbar noch über mehrere Jahre von staatlicher oder elterlicher Unterstützung abhängig sein wird, seine Eigentumswohnung innerhalb der Anfechtungsfrist an einen nahen Angehörigen (hier: Mutter), der ihm ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit einräumt, ist das Rechtsgeschäft wegen vorsätzlicher Benachteiligung anfechtbar. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.07.2014
  3. VII ZR 55/13 - Pflicht des Architekten zur vollständigen und richtigen Beratung schon in der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung); Architektenpflichtverletzung; anderes Gebäude als ursprünglich geplant; mangelhafte Planungsleistung; Regeln der Technik als Mindeststandard; Überwachungsfehler; Mängelbeseitigung; Toskanahaus; Innenarchitekt als Architekt; Abriss
    Leitsatz: 1. Der mit der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) beauftragte Architekt hat den Besteller hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens vollständig und richtig zu beraten. Verletzt der Architekt diese Pflicht und erklärt sich der Besteller aus diesem Grund damit einverstanden, dass der Architekt ein anderes Gebäude als das ursprünglich gewollte plant, ist der Architekt dem Besteller zum Schadensersatz gemäß § 634 Nr. 4, §§ 636, 280, 281 BGB verpflichtet. Der Schaden besteht in diesem Fall darin, dass der Besteller Aufwendungen für ein Gebäude tätigt, das er ohne die mangelhafte Planungsleistung des Architekten nicht hätte errichten lassen. 2. Ein Mangel der Werkleistung liegt vor, wenn sie nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Dabei ist die Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, sofern nicht ein anderer Standard vereinbart worden ist, als Mindeststandard geschuldet (Bestätigung von BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 134/12, BauR 2013, 952). 3. Die Kausalität zwischen einem Überwachungsfehler des Architekten, der zu einem Mangel des Bauwerks geführt hat, und dem Schaden, der dem Besteller in Gestalt der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen entsteht, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen. Sind die vom Besteller ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels objektiv erforderlich, kommt es nicht darauf an, ob der Besteller den Mangel vor Ausführung der Mängelbeseitigung erkannt hat.
    BGH
    10.07.2014
  4. VII ZR 189/13 - Erstmaliger Anschluss an Abwassernetz; Grundstücksentwässerung; Abwasser; Überlaufanschluss aus privaten Kleinkläranlagen; Hausanschluss; partieller Altanschluss; Baukostenzuschuss; Schmutzwasser; Niederschlagswasser; Anschluss- und Benutzungszwang; Außerbetriebnahme von Kleinkläranlagen
    Leitsatz: 1. Wird ein bisher über private Kleinkläranlagen mit einem an das öffentliche Abwassernetz angeschlossener Überlaufkanal für vorgeklärte Überlaufwasser entsorgtes Grundstück vollständig an das öffentlich Schmutzwassernetz angeschlossen, handelt es sich um eine Erstanschluss; auf den Reinigungsgrad des Schmutzwassers durch die bisher vorhandene Kleinkläranlage kommt es nicht an. 2. Zur Frage, wann ein erstmaliger Anschluss an das öffentliche Abwassernetz vorliegt. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    10.07.2014
  5. VII ZB 14/14 - Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung nach Abänderung eines vorläufig vollstreckbaren Titels; Prozessvergleich; Ratenzahlung auf Vergleichsbetrag; Stundung; Vollstreckungskostenerstattung maximal entsprechend Vergleichssumme
    Leitsatz: 1. Wird ein vorläufig vollstreckbares Urteil durch einen Prozessvergleich ersetzt, wonach der Schuldner zur Zahlung eines geringeren Betrags verpflichtet ist, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Kosten aus der zuvor auf der Grundlage des Urteils betriebenen Zwangsvollstreckung in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den Vergleichsbetrag beschränkt hätte (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 204/03, NJW-RR 2004, 503). 2. Wird dem Schuldner im Prozessvergleich Ratenzahlung auf den Vergleichsbetrag gewährt, hat die darin liegende Stundung keine Auswirkungen auf den dem Gläubiger nach diesen Grundsätzen zustehenden Anspruch auf Erstattung der Vollstreckungskosten.
    BGH
    09.07.2014
  6. VIII ZR 36/14 - Betriebskostenvereinbarung; Umlagevereinbarung durch Zahlung auf angekündigte Erhöhung
    Leitsatz: Kündigt der Vermieter dem Mieter eine Änderung der Betriebskosten an und übersendet er anschließend eine entsprechende Abrechnung, stellt dies ein Angebot zur Änderung der Umlagevereinbarung dar, welches der Mieter durch Begleichung der Nachforderung oder Zahlung der veränderten Vorauszahlungen annimmt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    09.07.2014
  7. VIII ZR 376/13 - Einkommenserzielung kein sachgerechtes Kriterium zur Abgrenzung bei Mischmietverhältnissen; Wohnraummiete; Gewerbemiete; Überwiegen der Gewerbenutzung
    Leitsatz: 1. Ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnräume und Geschäftsräume ist zwingend entweder als Wohnraummietverhältnis oder als Mietverhältnis über andere Räume zu bewerten. Für die rechtliche Einordnung ist entscheidend, welche Nutzungsart nach den getroffenen Vereinbarungen überwiegt (insoweit Bestätigung von BGH, Urteil vom 16. April 1986 - VIII ZR 60/85, GE 1986, 697 = NJW-RR 1986, 877). Dabei ist maßgebend auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen, wobei der Tatrichter beim Fehlen ausdrücklicher Abreden auf Indizien zurückgreifen kann. 2. Der Umstand, dass die Vermietung nicht nur zu Wohnzwecken, sondern auch zur Ausübung einer gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit vorgenommen wird, durch die der Mieter seinen Lebensunterhalt bestreitet, lässt keine tragfähigen Rückschlüsse auf einen im Bereich der Geschäftsraummiete liegenden Vertragsschwerpunkt zu (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 16. April 1986 - VIII ZR 60/85, GE 1986, 697 = NJW-RR 1986, 877). 3. Lässt sich bei der gebotenen Einzelfallprüfung ein Überwiegen der gewerblichen Nutzung nicht feststellen, ist im Hinblick auf das Schutzbedürfnis des Mieters von der Geltung der Vorschriften der Wohnraummiete auszugehen (insoweit Fortführung von BGH, Urteil vom 16. April 1986 - VIII ZR 60/85, GE 1986, 697 = NJW-RR 1986, 877).
    BGH
    09.07.2014
  8. V ZR 229/13 - Keine Pflicht zur Zahlung unangemessener Abschleppkosten
    Leitsatz: Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten für das Entfernen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs bemisst sich nach den ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und für die unmittelbar mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen.
    BGH
    04.07.2014
  9. V ZR 183/13 - Zurechnung des Verwalterwissens; Kenntnis des Verwalters und Zeitpunkt der Kenntniserlangung
    Leitsatz: 1. Das Wissen des Verwalters kann den einzelnen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB entsprechend § 166 BGB nur zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 1 WEG handelt, oder wenn die Gemeinschaft Ansprüche der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG an sich gezogen hat. 2. Die Zurechnung der Kenntnis des Verwalters wirkt im Fall des § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG nicht auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung zurück.
    BGH
    04.07.2014
  10. V ZR 298/13 - Zulässigkeit eines Hilfsantrages; Vergleich durch zustimmenden Mehrheitsbeschluss
    Leitsatz: 1. Stützt der Kläger seine Zahlungsklage mit dem Hauptantrag auf ein Schuldverhältnis und erst im Lauf des Rechtsstreits hilfsweise auf einen Vergleich über das Schuldverhältnis, ist dies als nachträgliche Klagehäufung in Eventualstellung anzusehen, die unter den Voraussetzungen von § 263 ZPO zulässig sein kann. 2. Haupt- und Hilfsantrag dürfen einander widersprechen oder sich gegenseitig ausschließen. 3. Erstrebt ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft eine Vergleichssumme, kann der Vergleich durch zustimmenden Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung zustande kommen.
    BGH
    04.07.2014