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7 C 120/14 - Unzulässige Abrechnung der Heizkosten nach maschineller Schätzung des GasverbrauchsLeitsatz: Heizkosten sind nach dem konkreten Verbrauch im Abrechnungszeitraum abzurechnen (Leistungsprinzip), so dass grundsätzlich eine Zwischenablesung erforderlich ist. Mehrfache maschinelle Schätzungen in der Vergangenheit führen zur inhaltlichen Unrichtigkeit der Abrechnung. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding16.12.2014
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3 C 124/14 - Unberechtigte Kündigung und unwirksame Abrechnung über HauswartskostenLeitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung ist hinsichtlich der Position „Hauswartkosten" unwirksam, wenn die anteiligen Kosten für Verwaltungs- und Instandsetzungstätigkeiten nicht angegeben sind und der Höhe nach nicht nachgewiesene Personalkosten abgerechnet werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick25.11.2014
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9 C 303/13 - Selbsthilfe des Vermieters zur Räumung eines nicht zugewiesenen MieterkellersLeitsatz: 1. Der Vermieter ist berechtigt, im Wege der Selbsthilfe einen nicht gekennzeichneten und keinem Mieter zugewiesenen Keller zu öffnen und auszuräumen. 2. Eine Obhutspflicht für die ausgeräumten Sachen und eine verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht besteht dann nicht, wenn vorher der Keller vom Mieter im Wege verbotener Eigenmacht in Besitz genommen worden war (Abgrenzung zu BGH - VIII ZR 45/09 - GE 2010, 1189). (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte19.11.2014
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12 C 133/14 - Fristlose Kündigung wegen Igelhaltung, TierhaltungLeitsatz: Die monatelange Haltung mehrerer Igel in Wohnräumen und auf dem Balkon ist nicht durch eine mietvertragliche Kleintierhaltungsklausel gedeckt, sondern rechtfertigt eine fristlose Kündigung (nach Abmahnung). (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau11.11.2014
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170 C 9129/12 - Wasserpfützen auf dem Balkon kein MietmangelLeitsatz: Ein geringes Balkongefälle mit der Folge, dass ein Teil des Regenwassers nicht über den Rand abläuft, sondern stehen bleibt und erst durch Verdunstung schwindet, stellt noch keinen erheblichen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt. (Leitsatz der Redaktion)AG Leipzig04.11.2014
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7 C 159/14 - Keine Minderung bei verwittertem Zustand des Anstrichs von Außenfenstern; eingeschränkte Reinigungsmöglichkeit von Fenstern; optische Beeinträchtigung kein MangelLeitsatz: 1. Der verwitterte Zustand des Anstrichs von Außenfenstern ändert nichts am vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, auch wenn er das Reinigen der Fenster erschwert. 2. Ein optischer Mangel löst weder einen Instandsetzungsanspruch noch eine Mietminderung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters aus. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding04.11.2014
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3 C 29/14 - Baualter bei kriegsbedingter Teilzerstörung; Einordnung in Mietspiegel-BaualtersklasseLeitsatz: Ein im Krieg beschädigtes Gebäude stellt keinen Nachkriegsbau dar, wenn die Außenmauern noch komplett standen, Keller und Kellerdecken unbeschädigt, das Treppenhaus intakt und die Wohnungen noch begehbar waren. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick04.11.2014
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102 C 194/13 - Keine Minderung bei Schimmelbefall mit Ursache aus Obhutsbereich des MietersLeitsatz: 1. Schimmelbildungen in der Wohnung sind nicht auf bauliche Ursachen zurückzuführen, wenn das Gebäude den bei Errichtung geltenden Vorschriften entsprach und keine Mängel an der Bausubstanz festzustellen sind. 2. Das gilt auch dann, wenn eine früher übliche Wärmedämmung vorgenommen wurde und der Sachverständige einen „Sanierungsstau" feststellt; zu Modernisierungsmaßnahmen ist der Vermieter nicht verpflichtet. 3. Liegt die vom Sachverständigen gemessene Oberflächentemperatur an den Wänden über dem Taupunkt, und ist eine unzureichende Beheizung, verbunden mit hoher Luftfeuchtigkeit in der Wohnung festgestellt oder vom Vermieter substantiiert vorgetragen, kommt nur eine Schadensursache aus der Sphäre des Mieters in Betracht. Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte scheiden dann aus. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg30.10.2014
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16 C 283/12 - Betriebskostenabrechnung; Belegeinsicht; Umlage von Rauchwarnmeldern; Schätzung des Verbrauches der Heizkörper wegen mieterseitigen Einbaus eines Heizkörpers in EinbaukücheLeitsatz: 1. Hat der Vermieter dem Mieter die Einsichtnahme in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde gelegten Belege angeboten, kann sich der Mieter nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen nicht ermöglichter - von ihm nicht vorgenommener - Belegeinsicht berufen. 2. Die Betriebskosten für Rauchwarnmelder können auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag die Umlage „neu entstehender" Betriebskosten vorsieht. 3. Der Mieter darf sich auch dann auf eine unzulässige Schätzung der Heizkosten berufen, wenn er selbst die Unmöglichkeit der Ablesung herbeigeführt hat. (Leitsätze der Redaktion)AG Schwerin29.10.2014
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7 C 84/14 - Mietvertrag mit Hausverwaltung; VertreterLeitsatz: Aus dem Zusatz „Hausverwaltung" zu dem Namen der den Mietvertrag abschließenden Person ergibt sich nicht, dass diese als Vertreter handelte, so dass der Mietvertrag mit ihr und nicht mit einem Dritten zustande kommt. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick21.10.2014