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Urteil Unzulässige Abrechnung der Heizkosten nach maschineller Schätzung des Gasverbrauchs


Schlagworte

Unzulässige Abrechnung der Heizkosten nach maschineller Schätzung des Gasverbrauchs

Leitsatz

Heizkosten sind nach dem konkreten Verbrauch im Abrechnungszeitraum abzurechnen (Leistungsprinzip), so dass grundsätzlich eine Zwischenablesung erforderlich ist. Mehrfache maschinelle Schätzungen in der Vergangenheit führen zur inhaltlichen Unrichtigkeit der Abrechnung.

(Leitsatz der Redaktion)

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