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Urteil Fristlose Kündigung wegen Igelhaltung, Tierhaltung
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Igelhaltung, Tierhaltung
Leitsatz
Die monatelange Haltung mehrerer Igel in Wohnräumen und auf dem Balkon ist nicht durch eine mietvertragliche Kleintierhaltungsklausel gedeckt, sondern rechtfertigt eine fristlose Kündigung (nach Abmahnung).
(Leitsatz der Redaktion)
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