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Suchergebnis Urteilssuche (7621 - 7630 von 7807)

  1. BVerwG 7 C 28.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Bodenreformenteignung; Vermögensentziehung in rechtsstaatswidrigen Strafverfahren
    Leitsatz: 1. Eine im Zuge der Bodenreform erfolgte Enteignung beruht auch dann im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG auf besatzungshoheitlicher Grundlage, wenn sie eine nach den Vorschriften des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 strafrechtlich verfolgte Person betraf. 2. Vermögenswerte, die bereits auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden waren, werden auch dann von dem Restitutionsausschluß gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG erfaßt, wenn später in einem im Sinne des § 1 Abs. 7 VermG rechtsstaatswidrigen Strafverfahren (hier: "Waldheim-Verfahren") als Nebenstrafe eine Vermögensentziehung ausgesprochen wurde.
    BVerwG
    28.09.1995
  2. BVerwG 7 C 47.93 - Restitutionsausschluss für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignung; Liste 1; Kriegsverbrecher; Naziaktivisten
    Leitsatz: Es gibt keine neuen Tatsachen, die dazu berechtigen würden, gemäß Art. 100 Abs. 1 GG eine erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG) herbeizuführen. Das Vermögensgesetz findet keine Anwendung auf die vom sog. demokratischen Magistrat von Groß-Berlin nach Maßgabe der "Liste 1" zum Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8. Februar 1949 beschlossenen Enteignungen von Vermögenswerten im sowjetischen Sektor von Berlin.
    BVerwG
    29.04.1994
  3. BVerwG 7 C 15.92 - Treuhandanstalt; Parteienvermögen; Vermögensverwaltung; Grundstücksverwaltung
    Leitsatz: Das Vermögen einer im März 1990 mit Mitteln der SED-Nachfolgepartei PDS gegründeten GmbH zur Vermögens- und Grundstücksverwaltung, die Vermögen der SED/PDS zur Verwaltung und Nutzung übernommen hat, unterliegt der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt.
    BVerwG
    11.03.1993
  4. BVerwG 8 C 92.86 - Wohnungsbindung; Erwerber; Wohnberechtigungsschein
    Leitsatz: Der rechtsgeschäftliche Erwerber einer vom Veräußerer ohne Übergabe einer Wohnberechtigungsbescheinigung vermieteten öffentlich geförderten Wohnung verstößt gegen die Wohnungsbindung, wenn er dem nichtwohnberechtigten Mieter die Wohnung weiterhin zum Gebrauch beläßt.
    BVerwG
    16.06.1989
  5. 4 LA 217/12 - Häftlingshilfebescheinigung; Rücknahme; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; IM; Inoffizieller Mitarbeiter; MfS; Unwürdigkeitsgrund; Verstoß gegen den Grundsatz der Menschlichkeit; Freiwilligkeit
    Leitsatz: 1. Der die Rücknahme der Häftlingshilfebescheinigung rechtfertigende Verstoß gegen den Grundsatz der Menschlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG setzt in subjektiver Hinsicht ein zurechenbares, vorwerfbares Verhalten voraus; die Freiwilligkeit ist zu verneinen, wenn die Spitzeltätigkeit unter Zwang aufgenommen und fortgeführt worden ist, wobei die Zwangsanwendung auch in der Ausnutzung einer psychischen und sozialen Notlage liegen kann. 2. Von einem die Freiwilligkeit ausschließenden Druck kann nur dann ausgegangen werden, wenn er für den Betroffenen unerträglich war, d. h. wenn von ihm auch unter Berücksichtigung des durch die Spitzeltätigkeit mutmaßlich angerichteten Schadens nicht erwartet oder verlangt werden konnte, sich der angetragenen Mitarbeit zu widersetzen oder zu entziehen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    OVG Lüneburg
    10.02.2014
  6. OVG 2 B 5.11 - Teltow-Seehof; Bindungswirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung; Verjährungshemmung bis zur Bestandskraft des Restitutionsbescheides
    Leitsatz: 1. Einer Wohnsiedlungsgenehmigung aus dem Jahre 1935 kam bis zum rechtskräftigen Abschluss des Restitutionsverfahrens Bindungswirkung dahin gehend zu, dass die Baugenehmigung für einen zu restituierenden Grundstückseigentümer nicht aus Gründen versagt werden durfte, die im Rahmen der Erteilung der Genehmigung geprüft worden waren. 2. Die Bindungswirkung beschränkt sich auf das, was Gegenstand der Prüfung im Wohnsiedlungsverfahren war, so dass Änderungen des Bauvorhabens davon nicht umfasst sind. Nur wenn die Identität des Vorhabens trotz der Änderung im Wesentlichen gewahrt bliebe, musste kein neuer Bauantrag anhängig gemacht werden. 3. Ein Grund, nach Eintritt der Bestandskraft des Restitutionsbescheides von einer Verjährungshemmung der sich aus der Bindungswirkung ergebenden Rechtsansprüche durch höhere Gewalt auszugehen, besteht nicht. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    14.11.2012
  7. OVG 5 B 68.96 - Zweckentfremdungsverbot weiter wirksam; sprunghafte Anhebung der Ausgleichsabgabe rechtmäßig
    Leitsatz: 1. Das Zweckentfremdungsverbot ist in Berlin nach wie vor wirksam. 2. Eine lange Zeit unverändert erhobene Ausgleichsabgabe von 2,80 DM/m2 kann auf 10 DM/m2 angehoben werden (Leitsätze der Redaktion).
    OVG Berlin
    19.02.1998
  8. 6 K 1418/18 Ge - Ausgleichsleistungen, entschädigungslose Enteignung, Leistungsausschluss, Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit, Beweislast
    Leitsatz: 1. Der Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 4 AusglLeistG stellt keine (widerlegbare) Vermutungsregelung dafür auf, dass ein Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit vorliegt. Vielmehr trifft denjenigen, der sich auf den Ausschlusstatbestand beruft, die Beweislast für das Vorliegen eines Ausschlussgrundes. 2. In Zweifelsfällen, in denen die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes nicht zur Überzeugung der bescheidenden Stelle feststehen, hat die bescheidende Stelle das Vorliegen des Ausschlussgrundes zu verneinen. 3. Allgemein hat zu gelten, dass die von den (hier: Thüringer) Enteignungsbehörden zwischen 1945 und 1949 erstellten Unterlagen und amtlichen Erklärungen und Verlautbarungen mit Vorsicht zu beurteilen und sie kritisch sowie vor allem mit Blick auf den damaligen politischen Kontext zu würdigen sind. In vielen Fällen wurde in Erfüllung politischer Vorgaben willkürlich und fern rechtsstaatlicher Grundsätze enteignet. Zur Rechtfertigung wurden nicht selten angebliche Verstöße der Betroffenen konstruiert oder ideologisch verzerrt wiedergegeben. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Gera
    27.06.2019
  9. VG 13 K 315.15 - Baunutzungsplan, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), GFZ, städtebauliche Konzeption, GRZ
    Leitsatz: Bei der Beurteilung der Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans im Hinblick auf die GFZ ist zu berücksichtigen, dass es sich nach der städtebaulichen Konzeption des Baunutzungsplans bei der GEZ lediglich um eine Hilfsgröße handelte. Bei der Festlegung des Maßes der baulichen Nutzung knüpfte der Plangeber vorrangig an die Geschosszahl und die GRZ an (im Anschluss an OVG Berlin, Urteil vom 10. März 1989 - OVG 2 B 4/87 -). Der GFZ kam erst bei der Zulassung von Aufenthaltsräumen in Nebengeschossen oder bei der Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse eine Rolle zu (§ 7 Nr. 13 und Nr. 14 BO 58).
    VG Berlin
    28.06.2018
  10. VG 13 K 4.18 - Zur Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben
    Leitsatz: 1. Bei der in § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO enthaltenen Regel handelt es sich um eine tatsächliche Vermutung, bei der der in Satz 3 genannte Schwellenwert von 1.200 m2 Geschossfläche die Vermutungsbasis darstellt und schädliche Auswirkungen im Sinne der Sätze 1 und 2 der vermutete Sachverhalt sind. 2. Anhaltspunkte, die die gesetzliche Regel erschüttern, können im Hinblick auf die Größe eines Ortsteils (eines Berliner Bezirks) mit 21.000 Einwohnern und einer Fläche von gut 6 km², im Hinblick darauf, dass die Erweiterung des Verkaufsraums nicht dazu dienen soll, ein größeres Warenangebot anzubieten, sondern zum Zwecke großzügigerer Warenrepräsentation, verbesserter Kundenführung und Optimierung der internen Logistikabläufe erfolgt und im Hinblick auf die Lage an einem städtebaulich integrierten Standort, also einem Standort inmitten des Wohnbereichs, auf den der Lebensmittelmarkt ausgerichtet ist, gegeben sein.
    VG Berlin
    28.06.2018