Urteil Mitwirkungspflicht zur Vertragsanpassung bei Störung der Geschäftsgrundlage
Schlagworte
Mitwirkungspflicht zur Vertragsanpassung bei Störung der Geschäftsgrundlage; Grundstückskauf; Mangelhaftung; Sachmangel; Verkauf einer noch unvermessenen Grundstücksfläche; Minderfläche
Leitsätze
a) Der Anspruch der durch eine Störung der Geschäftsgrundlage benachteiligten Partei auf Vertragsanpassung verpflichtet die andere Partei, an der Anpassung mitzuwirken. Wird die Mitwirkung verweigert, kann die benachteiligte Partei auf Zustimmung zu der als angemessen erachteten Anpassung oder unmittelbar auf die Leistung klagen, die sich aus dieser Anpassung ergibt.
b) Die Verletzung der Verpflichtung, an der Anpassung des Vertrages mitzuwirken, kann Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen. Zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt sie die benachteiligte Partei nur unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB.
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