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Urteil Verjährungsbeginn bei Schadensersatzansprüchen wegen verschwiegener, aber dem Zeichner gleichwohl bekannter Innenprovision
Schlagworte
Verjährungsbeginn bei Schadensersatzansprüchen wegen verschwiegener, aber dem Zeichner gleichwohl bekannter Innenprovision; Rückvergütung
Leitsatz
Weiß ein Anleger, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält, deren Höhe ihm die Bank vor seiner Anlageentscheidung nicht mitgeteilt hat, so hängt der Beginn der Verjährungsfrist seines Schadensersatzanspruches wegen verschwiegener Rückvergütung nicht von der Kenntnis der genauen Höhe der Rückvergütung ab.
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