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Urteil Mitteilungspflicht des ARoV bei gleichzeitiger Anmeldung von Unternehmens- und Singularrestitution
Schlagworte
Mitteilungspflicht des ARoV bei gleichzeitiger Anmeldung von Unternehmens- und Singularrestitution
Leitsatz
Zur Reichweite der Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden gemäß § 31 Abs. 2 VermG, wenn der die Restitution begehrende Antragsteller sowohl Ansprüche auf Rückübertragung eines Unternehmens als auch auf Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände anmeldet, die zum Vermögen des Unternehmens gehörten.
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