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  1. 1 W 1997/91 - Anfechtung von Zwangserbausschlagungen durch DDR-Übersiedler
    Leitsatz: 1. Eine Anfechtung von Erbausschlagungen, die der Erbe auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck erklärt hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist jedenfalls dann nicht durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Form der Ausschlagung nicht im Einverständnis mit dem Begünstigten gewählt wurde, um diesem Vermögenswerte zu übertragen. 2. Die Anfechtungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Zwangslage aufhört. Das ist jedenfalls der Zeitpunkt, von dem an es dem Anfechtenden zumutbar war, die Anfechtungserklärung dem Staatlichen Notariat zu übermitteln; eine Zumutbarkeit in diesem Sinne ist jedenfalls für die Zeit nach der Grenzöffnung am 9. November 1989 anzunehmen. Unentschieden bleibt, ob nicht die Anfechtungsfrist in jedem Falle vom Zeitpunkt der Ausreise an zu laufen beginnt, weil bei politischer Gefährdung oder sonstiger Unzumutbarkeit eine interlokale Zuständigkeit der Nachlaßgerichte der Bundesrepublik Deutschland für die Entgegennahme der Anfechtungserklärung bestand.
    KG
    08.12.1992
  2. 9 ReMiet 1/91 - Kündigungsprivileg; gemischte Nutzung des Wohngebäudes; Gewerberäume für Vermieter
    Leitsatz: 1. Für die Anwendung des Kündigungsrechts nach § 564 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB kommt es nicht darauf an, daß der Vermieter schon bei Abschluß des Mietvertrages in dem betreffenden Haus wohnte (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Koblenz vom 25. Mai 1981 - 4 W-RE 277/81 -, WM 1981, 204 = RES § 564 b BGB Nr. 8 sowie den Rechtsentscheid des BayObLG vom 31. Januar 1991 - REMiet 3/90 -, WM 1991, 249). 2. Das Kündigungsprivileg des § 564 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB greift auch dann ein, wenn sich in einem Wohngebäude (ein solches liegt auch vor, wenn bei gemischter Nutzung der Wohncharakter den gewerblichen eindeutig überwiegt) außer zwei Wohnungen, die vom Mieter und Vermieter bewohnt werden, Gewerberäume befinden, falls diese vom Vermieter für eigene betriebliche Belange selbst benutzt werden.
    OLG Karlsruhe
    25.11.1991
  3. 24 W 5694/86 - Wohnungseigentum; Mehrheitsbeschluss; Auflistung von Gemeinschaftseinnahmen; Wirtschaftsplan; Überprüfung der Verwalterunterlagen; Verwalterhonorar; ordnungsgemäße Verwaltung
    Leitsatz: 1. Die Wohnungseigentümer können nicht durch Mehrheitsbeschluß generell auf die Auflistung von Gemeinschaftseinnahmen in künftigen Wirtschaftsplänen ver zichten. 2. Es widerspricht regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, vor Eingang der Unter lagen eines inzwischen abberufenen Verwalters zur Überprüfung dieser Unterlagen die Einsetzung eines Wirtschaftsprüfers sowie eines Rechtsanwaltes zu beschlie ßen. 3. Der Verfahrensgegenstand eines laufenden Wohnungseigentumsverfahrens und dessen Kostenregelung unterliegt nicht der Regelung durch Mehrheitsbeschluß der Eigentümergemeinschaft. 4. Es widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, einem aus wichtigem Grund abbe rufenen Verwalter für die Zeit, in der er die Verwaltung nicht geführt hat, unge achtet der gerichtlichen Überprüfung der Abwahlgründe durch Mehrheitsbeschluß das volle Verwalterhonorar zuzubilligen.
    KG
    19.12.1990
  4. 4 RE-Miet 1/86 - Eigenbedarfskündigung; Kündigungsfrist; Pflegedienst für Vermieter
    Leitsatz: Wenn ein betagter Vermieter die Wohnung eines Mieters für eine in sein Haus aufzunehmende Person beansprucht und aufgrund äußerer Umstände mit einiger Sicherheit damit gerechnet werden kann, daß er deren Dienste in naher Zukunft für seine Lebensführung (Pflege und Wartung) benötigt, so ist ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses zumindest bei Geltung einer Kündigungsfrist von 1 Jahr auch dann anzuerkennen, wenn die Person, deren Dienste in Anspruch genommen werden soll, im Zeitpunkt der Vornahme der Kündigung noch nicht feststeht.
    OLG Hamm
    24.07.1986
  5. 8 RE-Miet 2799/85 - steuerbegünstigte Wohnung im Land Berlin; Kostenmiete
    Leitsatz: 1. Die Jahresfrist, innerhalb derer sich der Mieter einer steuerbegünstigten Wohnung im Lande Berlin nach § 85 Abs. 2 II. WoBauG auf die Kostenmiete berufen kann, läuft während des Mietverhältnisses nur einmal, und zwar grundsätzlich ab der ersten Vereinbarung eines Mietzinses nach Wirksamwerden der Anerkennung gemäß § 83 Abs. 3 II. WoBauG. 2. Hat allerdings die bei Abschluß des Mietvertrages (bzw. nach Wirksamwerden der Anerkennung) vereinbarte Miete die Kostenmiete nicht oder nur im Rahmen der sogenannten Bagatellgrenze überstiegen, dann setzt erst eine spätere Vereinbarung höheren Mietzinses die zu 1. genannte Jahresfrist in Lauf. 3. Die von dem Mieter einer ehemals als steuerbegünstigt anerkannten Wohnung unter den Voraussetzungen des § 85 Abs. 2 II. WoBauG und des § 19 Abs. 3 NMV 1970 erklärte Berufung auf die Kostenmiete führt nicht zur Preisbindung, wenn die Grundsteuervergünstigung zuvor infolge Zeitablaufs gemäß § 94 Abs. 2 II. WoBauG geendet hatte.
    KG
    30.09.1985
  6. 2 UH 3/84 - Werkswohnung; Kündigung; Sozialklausel; Kündigungsbegründung; Nachschieben von Kündigungsgründen; Räumungsprozess
    Leitsatz: 1. Die Kündigung einer werksgebundenen Wohnung im Sinne von § 565 c Satz 1 Nr. 1 BGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit der besonderen Begründung nach § 564 b Abs. 3 BGB. 2. Zur Frage des "Nachschiebens" von Kündigungsgründen im Räumungsprozeß nach vorangegangener ordentlicher Wohnraumkündigung und zur Frage der - erneuten - Kündigung durch Klageerhebung. 3. Ein Rechtsentscheid zu den Gründen für einen Ausschluß der Sozialklausel (§ 556 a BGB) bei werksgebundenem Wohnraum im Fall des § 565 d Abs. 3 Nr. 2, 2. Alternative BGB ergeht nicht. (Erlaß eines Rechtsentscheide abgelehnt.)
    OLG Celle
    04.02.1985
  7. 8 RE-Miet 4148/84 - Mieterhöhung; Zustimmungsverlangen bei Eheleuten
    Leitsatz: Ein Zustimmungsverlangen nach § 2 Abs. 2 MHG, das der Vermieter einer an Eheleute vermieteten Wohnung nur an einen Mieter richtet, ist beiden Ehegatten gegenüber wirksam, wenn die Vertragspartner formularmäßig unter anderem vereinbart haben: Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird.
    KG
    25.10.1984
  8. 2 UH 1/84 - Nichteinhaltung von DIN-Vorschriften; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Regeln der Technik; Nichteinhaltung; DIN-Vorschriften; Zustand; zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch
    Leitsatz: Zur Bedeutung von DIN-Vorschriften für die Feststellung von Mängeln der Mietsache; zu den Anforderungen an die Begründung der Vorlagefrage. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.)
    OLG Celle
    19.07.1984
  9. 4 ReMiet 13/82 - Zumutbarkeit eines Ersatzmieters; Mietverhältnis auf Zeit; Vorzeitige Beendigung; Ersatzmieter; Zumutbarkeit; Unverheiratetes Paar; Ablehnungsgründe
    Leitsatz: Benennt der Mieter, der aus persönlichen Gründen vorzeitig aus einem Wohnungsmietvertrag entlassen werden möchte, ein nicht verheiratetes Paar verschiedenen Geschlechts als Ersatzmieter, so ist es dem Vermieter, auch wenn er nicht in demselben Haus und nicht einmal in demselben Ort wohnt, nicht von vornherein verwehrt, nur aus Gründen seiner religiösen Überzeugung dieses Paar zum Nachteil des Mieters als Ersatzmieter abzulehnen. Die genannten - und etwaige sonstige Ablehnungsgründe des Vermieters sind vielmehr gegen die Belange des Mieters nach den Gesichtspunkten von Treu und Glauben abzuwägen. Eine derartige Abwägung ist jeweils Sache des Einzelfalls und insoweit einer näheren Regelung durch Rechtsentscheid nicht zugänglich.
    OLG Hamm
    06.04.1983
  10. 4 REMiet 1/83 - Mieterhöhungsverlangen; Personenmehrheit; Wirksamkeitsklausel; Zugang; Bevollmächtigung; Vollmachtsklausel; Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Leitsatz: Die Frage, ob, wenn zwei Personen gemeinsam eine Wohnung gemietet haben und in dem Formularvertrag bestimmt ist, daß eine Erklärung des Vermieters auch bei Abgabe nur gegenüber einem der beiden Mieter rechtswirksam ist, ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG gegenüber beiden Mietern wirksam ist, wenn es sich nur an einen richtet, wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Nichtamtlicher Leitsatz).
    OLG Hamm
    27.01.1983