Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Einzelfallentscheidung; Kündigung; Mietermehrheit; Zugang der Kündigungserklärung bei nur einem Mieter; Ehewohnung
Leitsatz
Trotz des grundsätzlichen Erfordernisses der Einheitlichkeit der Kündigung gegenüber einer Mehrheit von Mietern kann es bei Vorliegen besonderer Umstände nach Treu und Glauben ausnahmsweise zulässig sein, daß die Auflösung eines mit Eheleuten geschlossenen Mietvertrages durch Kündigung des Vermieters schon dann wirksam ist, wenn die Kündigung nur dem in der Mietwohnung verbliebenen Mitmieter gegenüber erklärt worden und diesem zugegangen ist.
Die Frage, ob und wann dies der Fall ist, richtet sich nach den jeweils umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalles und ist da-her einem Rechtsentscheid nicht zugänglich.
(Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
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