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Urteil Rechtsentscheid


Schlagworte

Rechtsentscheid; Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung; Untervermietungserlaubnis

Leitsatz

Hat der Mieter von Wohnraum vor der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten die Erlaubnis des Vermieters nicht eingeholt, so kann die vom Vermieter wegen der unerlaubten Gebrauchsüberlassung gemäß § 553 BGB erklärte Kündigung unwirksam sein, wenn der Mieter im Zeitpunkt der Kündigung gemäß § 549 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters hat (Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. 12. 1981 - 4 U 130/81, NJW 1982, 1157).

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