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61 S 359/81 - Küchen- und Toilettenmangel; einstweilige Verfügung/gegen Modernisierung; Anzeigepflicht des Mieters/Kenntnis des Vermieters; Aufrechnungsverbot/Beendigung des Mietverhältnisses; Kenntnis des Vermieters/Anzeigepflicht; Mietzinsminderung/Küche; Minderung des Mietzinses/Küche; Modernisierung/Instandhaltung; Schwammbildung/Mangel; Küche/Minderung; Toilette/Minderung; Minderung des Mietzinses/Toilette; Mietzinsminderung/Toilette; Feuchtigkeitsschäden/Beweislast; Annahmeverzug des Mieters/Mängelbeseitigung; Mängelbeseitigung/Annahmeverzug des MietersLeitsatz: 1. Eine Mietminderung um 50 % tritt bei der Unmöglichkeit der Nutzung von Küche und Toilette auch dann ein, wenn Ersatzräume in einer anderen Wohnung des Hauses genutzt werden können. 2. Der Mieter gerät nicht in Annahmeverzug mit der vom Vermieter angebotenen Mängelbeseitigung, wenn der Vermieter die Mängelbeseitigung mit einer Modernisierungsmaßnahme verknüpfen will, wenn nicht der Vermieter den bestrittenen Duldungsanspruch auf Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen bereits im ordentlichen Klageverfahren durchgesetzt hat. Gegen ohne seine Zustimmung in die Wege geleitete Modernisierungsmaßnahmen kann sich der Mieter im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Wehr setzen. 3. Die Verpflichtung des Mieters gem. § 545 BGB, den Mangel der Mietsache anzuzeigen, entfällt, wenn die Mängel dem Vermieter bereits bekannt sind. 4. Der Vermieter kann sich auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot, das die Wirksamkeit einer Aufrechnung von einer besonderen schriftlichen Ankündigung abhängig macht, nicht mehr nach Beendigung des Mietverhältnisses berufen.LG Berlin11.03.1982
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2 C 842/24 - Fristlose Kündigung bei mehrfach unberechtigt verweigerter WohnungsbesichtigungLeitsatz: 1. Im Falle der wiederholten unberechtigten Zutrittsverweigerung ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt. 2. Ein Zutrittsrecht für den Vermieter kann sich daraus ergeben, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Fensteraustausch beschlossen hat und auch daraus, dass in deren Wohnungen konkrete Anzeichen vorhanden sind, dass es in der Wohnung des Mieters zu einem Wasserschaden gekommen ist.AG Fürstenfeldbruck14.03.2025
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211 C 33/23 - Eigenbedarfskündigung des Hauptmieters gegenüber dem UntermieterLeitsatz: 1. Eine durch den Anwalt schriftsätzlich ausgebrachte Kündigung ist wirksam, wenn sie qualifiziert elektronisch signiert im Parteibetrieb zugestellt und der Zugang durch Übersendung des Transfervermerkes aus dem beA des Anwalts nachgewiesen wird.2. Auch der Hauptmieter einer Wohnung kann dem Untermieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Inwieweit der Hauptmieter eine Untervermietungserlaubnis hat, ist ohne Belang, weil die Rechte des Hauptvermieters von einem Wechsel des Untermieters unberührt bleiben.(Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg26.06.2024
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3 C 243/23 - Kein Zugang bei nicht abgeholtem EinschreibenLeitsatz: 1. Eine mit Einschreiben versandte Betriebskostenabrechnung ist dem Mieter nicht zugegangen, wenn sie nach dem Einwurf einer Benachrichtigung nicht abgeholt wird.2. Für unterlassene Rückzahlung der Kaution kann der Mieter gegen den Vermieter eine Verzugspauschale von 40 € und für zwei Mahnschreiben pauschalierte Mahnkosten von 10 € geltend machen.(Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick13.02.2024
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102 C 12/20 - Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der WohnungsbesichtigungLeitsatz: Will der Vermieter im Zuge des geplanten Verkaufs die Wohnung besichtigen, um sie auszumessen und den Zustand der Wohnung in Augenschein zu nehmen, berechtigt die Verweigerung der Besichtigung durch den Mieter den Vermieter zur fristlosen Kündigung. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow/Weißensee23.07.2020
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25 C 5054/19 - Mietendeckel verfassungsgemäßLeitsatz: 1. Das MietenWoG Bln ist formell verfassungsgemäß, denn die Zuständigkeit zur Gesetzgebung für die Einführung einer allgemeinen Mietpreisdeckelung ergibt sich aus dem Kompetenztitel für das Wohnungswesen. 2. Die Mietpreisbremse nach §§ 556d ff. BGB ist keine abschließende Regelung, die landesrechtliche Vorschriften ausschließt. 3. Der Mietendeckel verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Grundgesetz. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte24.03.2020
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17 C 122/17 - Art der Mangelbeseitigung nicht MietersacheLeitsatz: Eine bestimmte Art und Weise der Mangelbehebung kann dem Vermieter nicht vorgeschrieben werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg16.02.2018
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202 C 374/17 - Eingeschränkte Öffnungsmöglichkeiten nach Austausch der Einfachfenster durch isolierverglaste, denkmalschutzrechtliche Vorgaben, ohne restlose Fertigstellung von Modernisierungsmaßnahmen keine MieterhöhungLeitsatz: 1. Eine Mieterhöhung nach den §§ 559 ff. BGB setzt voraus, dass die Modernisierungsmaßnahme abgeschlossen ist; das ist bei einem Fensteraustausch nicht der Fall, wenn die Fugen zwischen Fenster und Außenwand noch nicht abgedichtet sind. 2. Überwiegen bei einem Austausch von Einfachfenstern gegen isolierverglaste aufgrund eingeschränkter Öffnungsmöglichkeiten die Nachteile die Vorteile, liegt keine Modernisierungsmaßnahme vor, auch wenn die Fensterkonstruktion aufgrund denkmalrechtlicher Vorgaben gewählt werden musste. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg11.01.2018
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18 C 261/17 - Fristlose Kündigung vor WohnungsübergabeLeitsatz: Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schon vor Übergabe der Mieträume möglich. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg24.10.2017
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770 C 48/15 - Schadensersatz für eigenmächtige Veränderung von GemeinschaftsflächenLeitsatz: Auch wenn die Bepflanzung von Gemeinschaftsflächen den Wohnungseigentümern zunächst widerruflich freigestellt wird, sind diese nicht berechtigt, die im Auftrag der Verwaltung gemäß späterer Beschlussfassung zusätzlich verlegten Natursteinplatten eigenmächtig zu entfernen; sie haften für die durch die Wiederverlegung entstandenen Kosten. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg17.02.2016