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Urteil Mietendeckel verfassungsgemäß
Schlagworte
Mietendeckel verfassungsgemäß
Leitsätze
1. Das MietenWoG Bln ist formell verfassungsgemäß, denn die Zuständigkeit zur Gesetzgebung für die Einführung einer allgemeinen Mietpreisdeckelung ergibt sich aus dem Kompetenztitel für das Wohnungswesen.
2. Die Mietpreisbremse nach §§ 556d ff. BGB ist keine abschließende Regelung, die landesrechtliche Vorschriften ausschließt.
3. Der Mietendeckel verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Grundgesetz.
(Leitsätze der Redaktion)
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