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Urteil Kein Zugang bei nicht abgeholtem Einschreiben
Schlagworte
Kein Zugang bei nicht abgeholtem Einschreiben
Leitsätze
1. Eine mit Einschreiben versandte Betriebskostenabrechnung ist dem Mieter nicht zugegangen, wenn sie nach dem Einwurf einer Benachrichtigung nicht abgeholt wird.
2. Für unterlassene Rückzahlung der Kaution kann der Mieter gegen den Vermieter eine Verzugspauschale von 40 € und für zwei Mahnschreiben pauschalierte Mahnkosten von 10 € geltend machen.
(Leitsätze der Redaktion)
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