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Urteil Fristlose Kündigung bei mehrfach unberechtigt verweigerter Wohnungsbesichtigung
Schlagworte
Fristlose Kündigung bei mehrfach unberechtigt verweigerter Wohnungsbesichtigung
Leitsätze
1. Im Falle der wiederholten unberechtigten Zutrittsverweigerung ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt.
2. Ein Zutrittsrecht für den Vermieter kann sich daraus ergeben, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Fensteraustausch beschlossen hat und auch daraus, dass in deren Wohnungen konkrete Anzeichen vorhanden sind, dass es in der Wohnung des Mieters zu einem Wasserschaden gekommen ist.
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