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209 C 39/04 - Unterbrechung des Räumungsprozesses durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des MietersLeitsatz: 1. Der Räumungsprozeß, in dem der Vermieter Herausgabe der Wohnung nach außerordentlicher fristloser Kündigung verlangt, ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters unterbrochen. 2. Das gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter gegenüber dem Vermieter erklärt, er habe die Mieträume nicht in Beschlag genommen.AG Charlottenburg23.03.2005
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14 C 371/04 - Kein Makleranspruch des Verwalters für WohnungsvermittlungLeitsatz: Es entsteht kein Makleranspruch wegen Wohnungsvermittlung, wenn der Vermittler als Repräsentant des Vermieters auftritt und handelt. Es kommt nicht darauf an, ob der Makler einen wirksamen Verwalterauftrag des Vermieters hat. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte18.02.2005
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100 C 203/04 - Gaststättenlärm bis 20 Uhr und Zigarettenrauch kein MietmangelLeitsatz: 1. Auch in einer ruhigen Wohngegend muß der Mieter in Berlin einen zeitlich begrenzten Gaststättenbetrieb auf einer Terrasse hinnehmen. 2. Gelegentliche Einwirkungen von Zigarettenrauch muß der Mieter hinnehmen und kann sich nicht auf eine Asthmaerkrankung berufen.AG Pankow/Weißensee27.10.2004
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6 C 191/99 - Fogging; MietminderungLeitsatz: Werden in einer Wohnung Wandfarben verwendet, die sogenannte Weichmacher (z. B. Dibutylphthalat) enthalten, kann das zu Schwarzverfärbungen führen (Schmutzfilm an Wänden, Türen, Fensterrahmen und dergleichen). Diese übermäßige Verschmutzung stellt einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt. Der Mieter muß sich allerdings dann einen Anteil anrechnen lassen, wenn er durch Rauchen und Abbrennen von Kerzen zur Verstärkung der Schwarzverfärbung beiträgt. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg10.07.2002
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42 C 550/00 - Betriebskosten; Vorauszahlung; Nachzahlung; VertrauensschutzLeitsatz: Die Vereinbarung von Vorauszahlungen auf Betriebskosten besagt nicht, daß die Vorauszahlungen nach dem Willen der Mietvertragsparteien den voraussichtlichen Abrechungsbetrag erreichen sollen.AG Hamburg30.01.2001
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15 C 46/00 - Betriebskosten im Rahmen der GEWOS- Durchschnittswerte; ordentliche GeschäftsführungLeitsatz: Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung, wenn die zum Mietspiegel 1998 ermittelten ortsüblichen Betriebskosten überschritten werden und eine nachvollziehbare Erläuterung dazu fehlte.AG Schöneberg09.05.2000
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17 C 3320/99 - Rauchen, übermäßiges; Teppichboden; Teppich, vergilbter; SchadensersatzLeitsatz: Übermäßiges Rauchen in der Mietwohnung, das zur übermäßigen Abnutzung des Teppichbodens führt, fällt nicht mehr unter den Begriff des vertragsgemäßen Gebrauchs und verpflichtet den Mieter zum Schadensersatz.AG Magdeburg19.04.2000
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54 C 6052/99 - Mietvertrag, vorzeitiger; Beendigung; Altersheim; gewichtiger GrundLeitsatz: Der Umzug in ein Altenpflegeheim stellt einen gewichtigen Grund auf seiten des Mieters zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses dar. Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis ist allerdings, daß von seiten des Mieters ein Nachmieter gestellt wird oder die Neuvermietung für den Vermieter sehr leicht möglich ist.AG Münster16.03.2000
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5 C 283/99 - Bestätigung unwirksamer Staffelmietvereinbarung durch dreimalige Zahlung nach jeweiliger Anforderung; konkludente ZustimmungLeitsatz: Wird ein erhöhter Mietzins auf schriftliche Anforderung hin mindestens drei Monate lang vorbehaltlos gezahlt, liegt darin eine konkludente Zustimmung des Mieters, so daß ein Rückzahlungsanspruch auch dann ausscheidet, wenn die Staffelmietvereinbarung unwirksam war.AG Schöneberg06.10.1999
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104 C 210/99 - Unwirksame Endrenovierungsklausel; Rückgabe des von einem Dritten zu Kautionszwecken verpfändeten SparbuchsLeitsatz: 1. Die formularvertragliche Regelung: "Im Hinblick darauf, daß der Mieter eine neue Wohnung übernimmt, verpflichtet er sich, die Wohnung im gleichwertigen Zustand zurückzugeben bzw. das, was daran fehlt, in Geld zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Schönheitsreparaturen" stellt eine unwirksame Endrenovierungsklausel dar. 2. Ein möglicher Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung noch nicht abgerechneter Nebenkosten begründet kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsicherheit. 3. Hat sich allein der Mieter zur Stellung einer Mietsicherheit verpflichtet, und überläßt er dem Vermieter zu diesem Zweck ein zu dessen Gunsten von einem Dritten verpfändetes Sparbuch, kann er als Leistender im Sinne des § 812 BGB dessen Freigabe und Aushändigung an sich verlangen.AG Schöneberg09.08.1999