Urteil Eigenbedarfskündigung des Hauptmieters gegenüber dem Untermieter
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung des Hauptmieters gegenüber dem Untermieter
Leitsätze
1. Eine durch den Anwalt schriftsätzlich ausgebrachte Kündigung ist wirksam, wenn sie qualifiziert elektronisch signiert im Parteibetrieb zugestellt und der Zugang durch Übersendung des Transfervermerkes aus dem beA des Anwalts nachgewiesen wird.
2. Auch der Hauptmieter einer Wohnung kann dem Untermieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Inwieweit der Hauptmieter eine Untervermietungserlaubnis hat, ist ohne Belang, weil die Rechte des Hauptvermieters von einem Wechsel des Untermieters unberührt bleiben.
(Leitsätze der Redaktion)
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