« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (5111 - 5120 von 8080)
Sortierung:
-
61 S 466/01 - Mieterhöhung nach Modernisierung bei fehlender Modernisierungsankündigung; ModernisierungsduldungLeitsatz: Eine Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung setzt eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung i. S. d. § 554 Abs. 3 BGB voraus, es sei denn, der Mieter hat die Maßnahmen geduldet. § 559 b Abs. 2 Satz 2 (Verschiebung der Mieterhöhung um sechs Monate) bezieht sich nur auf die Folgen einer unterlassenen bzw. zu niedrigen Ankündigung der zu erwartenden Mieterhöhung, nicht auf die gänzlich unterbliebene bzw. fehlerhafte Modernisierungsankündigung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin05.08.2002
-
62 S 453/01 - Mieterhöhung durch GbR-Gesellschafter; Klagebefugnis der Gesellschafter; AktivlegitimationLeitsatz: Bei einer (Außen-) GbR als Vermieterin muß die GbR das Mieterhöhungsverlangen nach §§ 558, 558 a BGB geltend machen und gegebenenfalls klagen; die Gesellschafter selbst sind nicht aktivlegitimiert, da sie nicht (auch) Rechtsinhaber sind. Auch eine gewillkürte Prozeßstandschaft kommt nicht in Betracht, da es sich um einen Anspruch auf Vertragsänderung nach § 558 BGB handelt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin15.04.2002
-
3 S 13/00 - Räumungsklage; Zahlung; Schonfrist; fristlose Kündigung; Mietvorauszahlungsklausel; Vorauszahlungsklausel; Aufrechnung; AusschlußLeitsatz: Bei einer formularvertraglichen Kombination von Mietvorauszahlungsklausel und Aufrechnungsbeschränkung sind beide Klauseln unwirksam, soweit es dem Mieter dadurch verwehrt ist, eine Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs durch unverzügliche Aufrechnung oder durch Aufrechnung innerhalb der Schonfrist unwirksam zu machen.LG Trier26.10.2000
-
1 S 95/00 N - Fortsetzung; Mietverhältnis; Anspruch; eheähnliche Gemeinschaft; BeendigungLeitsatz: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, nach Beendigung einer eheähnlichen Gemeinschaft zwischen Mietern, die beide Mietvertragsparteien sind, mit einem allein das Mietverhältnis fortzusetzen.LG Konstanz15.09.2000
-
1 S 63/00 - Schimmelpilz nach Einbau neuer Fenster; Feuchtigkeitsschäden; Mangel; MietminderungLeitsatz: Kommt es nach Einbau neuer Fenster zur Schimmelbildung, weil der Mieter sein Heiz- und Lüftungsverhalten nicht anpaßt, ist der Mangel voll dem Verantwortungsbereich des Vermieters zuzuordnen, wenn er den Mieter nicht sachgerecht und präzise auf die Anforderungen im veränderten Raumklima hingewiesen hat.LG Gießen12.04.2000
-
10 S 444/99 - Kündigungsvoraussetzungen; Kündigungserklärung; Mietvorauszahlungsklausel; Aufrechnung; Beschränkung; Verzug; Mietzins; FälligkeitLeitsatz: Sämtliche Kündigungsvoraussetzungen müssen im Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung erfüllt sein; ist dies nicht der Fall, so ist die Kündigung unwirksam. Gegen die Wirksamkeit einer Vorauszahlungsklausel bestehen Bedenken, wenn sie in Verbindung mit einer die Aufrechnung beschränkenden Klausel steht.LG Köln15.03.2000
-
62 T 91/99 - Fortsetzungsanspruch bei befristetem Mietverhältnis gegenüber Zwangsverwalter; Verlängerung eines ZeitmietverhältnissesLeitsatz: Das Recht des Mieters, bei einem befristeten Mietverhältnis Fortsetzung auf unbestimmte Zeit zu verlangen (§ 564 a Abs. 1 BGB), besteht auch gegenüber dem Zwangsverwalter, der den Mieter nicht auf eine befristete Verlängerung verweisen darf.LG Berlin29.11.1999
-
1 S 66/98 - Abgeltungsklausel; Schönheitsreparaturen; Renovierung; RenovierungskostenLeitsatz: Sieht eine Mietvertragsklausel mit der Formulierung "hat der Mieter ... zu zahlen" eine Zahlungspflicht des Mieters nach Ablauf der Renovierungsfristen vor, und hindert sie den Mieter gleichwohl nicht, kurz vor Ende seiner Mietzeit Renovierungsarbeiten durchzuführen, um auf diese Weise zu erreichen, daß die Abgeltungsklausel nicht mehr zum Zuge kommt, so ist die Klausel wirksam.LG Waldshut-Tiengen25.03.1999
-
3 O 1807/97 - Grundstückskaufvertrag; Sittenwidrigkeit; Missverhältnis zwischen Leistung und GegenleistungLeitsatz: Ein im Jahre 1990 geschlossener Grundstückskaufvertrag, der einen Kaufpreis von nur 1/13 des Verkehrswerts bestimmt, ist nichtig.LG Zwickau08.03.1999
-
7 S 278/98 - Schlagworte: Verwendung; notwendige Verwendungen; Reparaturkosten; Glasbruch; Mietereinbauten; WertersatzLeitsatz: 1. Hat der Mieter vergessen, die Fenster der Wohnung zu schließen, und kommt es deswegen infolge eines Orkans zu Glasbruch, sind die Reparaturkosten des Mieters keine notwendigen Verwendungen auf die Mietsache. 2. Macht der Mieter Entschädigung für Einbauten geltend, die er außerhalb der Mieträume befugt beauftragt hat, bemißt sich diese nicht am finanziellen Aufwand des Mieters, sondern an dem Wertzuwachs für den Vermieter.LG Augsburg04.11.1998
