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Suchergebnis Urteilssuche (3111 - 3120 von 8113)
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65 S 219/10 - Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährung des Mietgebrauchs; vertragswidriger Zustand bei Übergabe mit zahlreichen nicht neutral gestrichenen Wänden; Schönheitsreparaturen; vielfarbige Gestaltung; extreme FarbgebungLeitsatz: Die gemietete Wohnung ist dann nicht übergabefähig, wenn zahlreiche Wände nicht in neutralen Farben gestrichen sind.LG Berlin16.03.2012
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67 S 279/08 - Feuchtigkeitsschäden und Mitverursachung durch MieterLeitsatz: Steht fest, dass Feuchtigkeitsschäden zum Teil auf Baumängel, zum anderen Teil aber auf unzureichendes Nutzerverhalten zurückzuführen sind, ist dies bei der Bemessung der Minderungsquote mit zu berücksichtigen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin15.06.2009
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15 C 353/14 - Keine Mietminderung bei erheblichen Gebrauchsbeeinträchtigungen durch Bauarbeiten im NachbarhausLeitsatz: Eine Mietminderung wegen Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück kommt nicht in Betracht. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Schöneberg22.09.2015
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22 C 1182/02 - Kündigung bei Wohnungsleerstand trotz unzulässiger Verwertungskündigung im BeitrittsgebietLeitsatz: Nach dem Sinn des Art. 232 § 2 Abs. 2 EGBGB (unzulässige Verwertungskündigungen im Beitrittsgebiet) sollen lediglich Kündigungen ausgeschlossen werden, nach denen ein Vermieter eine anderweitige lukrativere Verwertung des Grundstücks erzielen kann. Eine Kündigung mit dem Ziel des Gebäudeabrisses ist dann nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB (berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses) möglich, wenn wegen der vom Vermieter nicht zu verantwortenden, vielmehr auf der demographischen Entwicklung im entsprechenden Gebiet seit der Wiedervereinigung bestehenden Leerstandssituation der Unterhaltungsaufwand außer Verhältnis zu den Mieteinnahmen steht, die Kündigung das letzte Mittel nach Scheitern aller Bemühungen, das Vertragsverhältnis einvernehmlich auf eine den geänderten Umständen entsprechende neue Basis zu stellen, und nicht treuwidrig.AG Jena14.03.2003
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5 U 32/12 - Bewilligung einer Grunddienstbarkeit für ein im Beitrittsgebiet liegendes Grundstück; Wegerecht nach SachenrechtsbereinigungsgesetzLeitsatz: 1. Ein Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit für Grundstücke im Beitrittsgebiet nach § 116 SachenRBerG verjährt gemäß § 196 BGB, ohne dass es auf den Grund des Anspruches ankommt. 2. Der Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit für den benutzten Weg ist trotz längeren Zeitablaufs nicht verwirkt, wenn der Weg seit mehr als 20 Jahren als Zufahrt auch für Kunden genutzt und die Nutzung trotz Verboten sowie dem Anbringen einer Schranke weiter fortgeführt wurde. 3. Die Bestellung einer Grunddienstbarkeit nach dem SachenRBerG können grundsätzlich nur der Eigentümer oder der Rechtsnachfolger des durch die Grunddienstbarkeit begünstigten Grundstücks oder der Nutzer nach den Voraussetzungen des § 116 SachenRBerG verlangen. 4. Der Nutzer, der das Grundstück aufgrund eines Miet‑, Pacht‑ oder sonstigen Nutzungsvertrages zu den im Gesetz genannten Zwecken bebaut hat, kann sich nicht auf § 116 SachenRBerG berufen, es sei denn, dass er auf vertraglicher Grundlage eine bauliche Investition vorgenommen hat, die in dem Gesetz bezeichnet ist, oder zu deren Absicherung nach den Rechtsvorschriften der DDR das Grundstück als Bauland hätte bereitgestellt werden müssen. 5. Das SachenRBerG erfasst nur Sachverhalte, bei denen eine Mitbenutzung eines fremden Grundstücks zwar der zivilrechtlichen Absicherung entbehrte, aber nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR‑typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde. (Leitsätze der Redaktion)Brdbg. OLG14.02.2013
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32 Wx 26/10 - Beseitigung eines rechtswidrigen Überbaus; gemeinschaftsbezogene AnsprücheLeitsatz: 1. Bei einem rechtswidrigen und unentschuldigten Überbau sind die Ansprüche auf Beseitigung des Überbaus und Herausgabe der Grundstücksfläche gemeinschaftsbezogen im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG. 2. Der einzelne Wohnungseigentümer hat einen aus § 21 Abs. 4 WEG folgenden Anspruch darauf, dass die Wohnungseigentümer über die Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche nach billigem Ermessen entscheiden. 3. Jedenfalls dann, wenn nur die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs billigem Ermessen entspricht (Ermessensreduzierung auf Null), kann die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Geltendmachung des Anspruchs verklagt werden.OLG München26.10.2010
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VII ZR 205/07 - Anspruch auf Abschlagszahlung nach Abnahme der Bauleistung und Stellung der Schlussrechnung; Begriff der Fertigstellung; Fehlen von Restleistungen; Berechnung der Abschlagsforderung; isolierte Durchsetzung der Vergütung für einzelne Positionen; Mehrkosten und Minderkosten; Bodengutachten bestimmend für Leistungsinhalt; Ausführung von GründungsarbeitenLeitsatz: ...Gericht bewusst, eine bestimmte Forderung...BGH20.08.2009
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2 C 322/88 - Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Bruttokaltmiete/ortsübliche Vergleichsmiete (Berliner Mietspiegel); Betriebskosten/Teil der ortsüblichen Vergleichsmiete (Berliner Mietspiegel); ortsübliche Vergleichsmiete/Bruttokaltmiete (Berliner Mietspiegel), Mieterhöhungserklärung/Angabe der ortsüblichen Vergleichsmiete als Bruttokaltmiete (Berliner Mietspiegel); Mieterhöhungserklärung/WirksamkeitsvoraussetzungLeitsatz: .... 701). Das Gericht verkennt dabei nicht...AG Tiergarten17.10.1988
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1 BvL 12/20 - Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den GleichheitsgrundsatzLeitsatz: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), wonach für Leistungsberechtigte, die Kinder erzogen haben, der Verwertungsschutz für selbst genutzte Hausgrundstücke von angemessener Größe nicht eingreift, weil sie beim Bau bzw. Erwerb des Hauses auch den Wohnbedarf ihrer Kinder decken mussten, der Verwertungsschutz aber auf die aktuelle Bewohnerzahl abstellt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.(Leitsatz der Redaktion)BVerfG28.04.2022
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1 BvR 1508/95 - Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; sowjetische Besatzungsmacht; Zurechnungszusammenhang; rechtliches GehörLeitsatz: 1. Enteignungsmaßnahmen auf besatzungshoheitlicher Grundlage sind (auch) solche, die durch Akte der sowjetischen Besatzungsmacht gezielt ermöglicht wurden und maßgeblich auf deren Entscheidung beruhten. Das gilt auch dann, wenn die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewendet worden sind. Entscheidend ist der Zurechnungszusammenhang.2. Zur Frage des rechtlichen Gehörs.BVerfG26.11.1996
