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Urteil Austausch eines Heizkörpers gegen einen Handtuchheizkörper und eines Stand-WC gegen ein wandhängendes im Milieuschutzgebiet
Schlagworte
Austausch eines Heizkörpers gegen einen Handtuchheizkörper und eines Stand-WC gegen ein wandhängendes im Milieuschutzgebiet
Leitsatz
Der Eigentümer eines im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 („Milieuschutzgebiet“) liegenden Grundstücks hat einen Anspruch auf Erteilung einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung für den Austausch eines bestehenden Stand-WC gegen ein wandhängendes WC und für den Austausch eines bestehenden Einfachheizkörpers gegen einen Handtuchheizkörper.
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